Zitierungen von § 1h Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1h BaFinBefugV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BaFinBefugV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 25.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 52
Artikel 1 30. BaFinBefugVÄndV Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
... worden ist, wird wie folgt geändert: Nach § 1g wird der folgende § 1h eingefügt: „§ 1h Die Bundesanstalt für ... Nach § 1g wird der folgende § 1h eingefügt: „ § 1h Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird ermächtigt, ...


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