Anlage 29 - Bewertungsgesetz (BewG)

neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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Anlage 29 (zu § 237 Absatz 4) Weinbauliche Nutzung


Anlage 29 hat 2 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert

Bewertungsfaktor für Flächeneinheitin EUR
Traubenerzeugungpro Ar 11,70



Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes V. v. 29. Juni 2021 BGBl. I S. 2290, 4831 m.W.v. 9. Juli 2021

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Frühere Fassungen von Anlage 29 BewG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.07.2021Artikel 1 Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
vom 29.06.2021 BGBl. I S. 2290
aktuell vorher 03.12.2019Artikel 1 Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
vom 26.11.2019 BGBl. I S. 1794
aktuellvor 03.12.2019früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 29 BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 29 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 237 BewG Bewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (vom 03.12.2019)
... Betriebs und dem Bewertungsfaktor für die Verwertungsform Traubenerzeugung gemäß Anlage 29 . (5) Der Reinertrag der gärtnerischen Nutzung ist gegliedert nach den ...
§ 263 BewG Ermächtigungen (vom 23.07.2021)
... mit Zustimmung des Bundesrates die folgenden Anlagen zu ändern: 1. die Anlagen 27 bis 33 durch Anpassung der darin aufgeführten Bewertungsfaktoren und Zuschläge zum ... und der geänderten Wertverhältnisse durch Anwendung der jeweils angepassten Anlagen 27 bis 43 festgestellt werden. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2290, 4831
Anhang BewGAnlAV zu Artikel 1 Anlagen 27 bis 33 (vom 09.07.2021)
...  82 Bayerische Alpen 135,61 Anlage 29 (zu § 237 Absatz 4) Weinbauliche Nutzung  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 1 GrStRefG Änderung des Bewertungsgesetzes
... Nutzung Anlage 28 (zu § 237 Absatz 3) Forstwirtschaftliche Nutzung Anlage 29 (zu § 237 Absatz 4) Weinbauliche Nutzung Anlage 30 (zu § 237 Absatz 5) ... Betriebs und dem Bewertungsfaktor für die Verwertungsform Traubenerzeugung gemäß Anlage 29 . (5) Der Reinertrag der gärtnerischen Nutzung ist gegliedert nach den ... mit Zustimmung des Bundesrates die folgenden Anlagen zu ändern: 1. die Anlagen 27 bis 33 durch Anpassung der darin aufgeführten Bewertungsfaktoren und Zuschläge zum ... und der geänderten Wertverhältnisse durch Anwendung der jeweils angepassten Anlagen 27 bis 43 festgestellt werden. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ... 2 des Gesetzes vom 22. Juli 1970 (BGBl. I S. 1118) beruhen." 6. Die Anlagen 27 bis 43 aus dem Anhang zu diesem Gesetz werden ...

Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2290, 4831
Artikel 1 BewGAnlAV
... Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. I S. ...


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