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§ 124
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§ 124 - Bewertungsgesetz (BewG)
neugefasst durch B. v. 01.02.1991
BGBl. I S. 230
; zuletzt geändert durch
Artikel 31
G. v. 22.12.2023
BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7
Allgemeines Steuerrecht
43 weitere Fassungen
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wird in 222 Vorschriften zitiert
Zweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften
Zweiter Abschnitt Sondervorschriften und Ermächtigungen
§ 123
←
→
§ 125
§ 124 (aufgehoben)
§ 124 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 123
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→
§ 125
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Zitierungen von
§ 124 BewG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 124 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 17 BewG Geltungsbereich
... für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sich nicht aus den §§ 19
bis
150 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
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