Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage 32 BewG vom 03.12.2019

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 32 BewG, alle Änderungen durch Artikel 1 GrStRefG am 3. Dezember 2019 und Änderungshistorie des BewG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 32 BewG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.12.2019 geltenden Fassung
Anlage 32 BewG n.F. (neue Fassung)
in der am 03.12.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 32 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 32 (zu § 237 Absatz 8) Nutzungsart Hofstelle


vorherige Änderung

 



Bewertungsfaktor für | Flächeneinheit | in EUR

Hofflächen | pro Ar | 6,72

Zuschläge für | Flächeneinheit | in EUR

Wirtschaftsgebäude der weinbaulichen Nutzung bei Fass- und Flaschenweinerzeugung | pro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat | 1,23

Wirtschaftsgebäude der Nebenbetriebe | pro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat | 1,23

 (keine frühere Fassung vorhanden)