(1) Die Eintragung des Schiffs (§
9) hat die in §
11 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, 9, Abs. 2, §
12 bezeichneten Angaben, die Bezeichnung des Meßbriefs, des Eichscheins oder einer anderen nach §
13 Abs. 1 zulässigen Urkunde und den Tag der Eintragung zu enthalten; sie ist von den zuständigen Beamten zu unterschreiben.
(2) Bei der Eintragung eines Seeschiffs ist ferner ein dem Schiff vom Registergericht zugeteiltes Unterscheidungssignal sowie die Feststellung einzutragen, nach welcher Bestimmung des
Flaggenrechtsgesetzes das Schiff zur Führung der Bundesflagge berechtigt ist.
(3) Ist das Schiff in das Schiffsbauregister eingetragen, so sind die dort eingetragenen Schiffshypotheken mit ihrem bisherigen Rang von Amts wegen in das Schiffsregister zu übertragen; die Eintragung des Schiffs ist dem Schiffsbauregister mitzuteilen.
(4) Hat vor der Eintragung des Schiffs ein anderer dem Registergericht gegenüber der Eintragung des Anmeldenden als Eigentümer mit der Begründung widersprochen, daß er Eigentümer des Schiffs sei, so kann das Registergericht bei der Eintragung des Schiffs zugunsten des anderen einen Widerspruch gegen die Richtigkeit der Eigentumseintragung eintragen.
§ 17 SchRegO ... § 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5, 8, 9, Abs. 2, § 12 Nr. 1 bis 3, 5 bezeichneten, nach § 16 Abs. 1, 2 eingetragenen Tatsachen sind unverzüglich zur Eintragung in das Schiffsregister ... Bundesflagge wieder ausgeübt werden darf. (3) Für die Eintragung gilt § 16 Abs. 1, 2 sinngemäß. (4) Geht ein Schiff unter und ist es als ...
§ 73b SchRegO ... für Binnenschiffe geltenden Vorschriften in § 9, § 14 Abs. 1, 3, § 15, § 16 Abs. 4, § 17 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1, §§ 18 bis 22 entsprechend anzuwenden. Im ...
neugefasst durch B. v. 30.11.1994 BGBl. I S. 3631, 1995 I S. 249; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 27 SchRegDV ... 10. in Spalte 10: die das Flaggenrecht betreffenden Eintragungen (§ 16 Abs. 2, § 17 Abs. 1, 2, § 20 Abs. 4, § 21 Abs. 4 der Schiffsregisterordnung) und ...