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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2006 aufgehoben

§ 2 - Reparationsschädengesetz (RepG)

G. v. 12.02.1969 BGBl. I S. 105; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
Geltung ab 01.01.1969; FNA: 653-5 Schuldenablösung
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§ 2 Reparationsschäden



(1) Ein Reparationsschaden im Sinne dieses Gesetzes ist ein Schaden, der im Zusammenhang mit den Ereignissen und Folgen des zweiten Weltkriegs, namentlich auch der Besatzungszeit, dadurch entstanden ist, daß Wirtschaftsgüter weggenommen worden sind

1.
in den zur Zeit unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in Gebieten außerhalb des Deutschen Reichs durch Maßnahmen fremder Staaten gegen das deutsche Vermögen, insbesondere auf Grund der Feindvermögensgesetzgebung,

2.
im Gebiet des Deutschen Reichs westlich der Oder-Neiße-Linie durch Maßnahmen oder auf Veranlassung der Besatzungsmächte, insbesondere auch auf Grund von Vereinbarungen, deren Abschluß durch die Besatzungsmächte veranlaßt worden war, sofern diese Wirtschaftsgüter der Volkswirtschaft eines fremden Staates zugeführt worden sind oder bei der Wegnahme eine dahin gehende Absicht bestand.

(2) Soweit ein Schaden durch Zwangsexporte von Wirtschaftsgütern, insbesondere von Holz im Wege oder außerhalb der Direktoperationen der Besatzungsmächte oder im Zusammenhang damit entstanden ist, liegt ein Reparationsschaden im Sinne des Absatzes 1 vor.

(3) Ein Schaden im Sinne des Absatzes 1 ist auch dann ein Reparationsschaden, wenn er zugleich ein Vertreibungsschaden im Sinne des § 12 oder ein Ostschaden im Sinne des § 14 des Lastenausgleichsgesetzes ist.

(4) Ein Schaden, der einem Umsiedler (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 LAG) an seinem im Ursprungsland zurückgelassenen Vermögen entstanden ist, gilt als ein Reparationsschaden, und zwar auch dann, wenn er zugleich ein Vertreibungsschaden im Sinne des § 12 des Lastenausgleichsgesetzes ist. Gleichgestellt ist ein Schaden, der in einem Umsiedlungsgebiet im Zuge von Umsiedlungsmaßnahmen durch Hingabe von Vermögen oder Zugriff auf Vermögen einer Person entstanden ist, die selbst nicht Umsiedler ist.

(5) Ein Schaden im Sinne des Absatzes 1 bleibt auch dann ein Reparationsschaden, wenn er an Wirtschaftsgütern entstanden ist, die später durch Nationalisierungs- oder Sozialisierungsmaßnahmen weggenommen worden wären. Ein Schaden, der durch Wegnahme von Wirtschaftsgütern auf Grund von Nationalisierungs- oder Sozialisierungsmaßnahmen entstanden ist, gilt als Reparationsschaden, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, daß die Wirtschaftsgüter andernfalls durch Maßnahmen im Sinne des Absatzes 1 weggenommen worden wären.

(6) Ein Schaden, mit Ausnahme eines Körper- oder Gesundheitsschadens, ist auch dann ein Reparationsschaden, wenn er bei Gelegenheit oder als Folge der Ausführung einer Maßnahme im Sinne der vorstehenden Absätze entstanden ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob ein innerer Zusammenhang mit ihrem Zweck bestanden hat; das gilt nicht für einen Schaden, der unter das Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 734) in der jeweils geltenden Fassung oder unter die von den Besatzungsmächten in Berlin zur Abgeltung von Besatzungsschäden erlassenen Vorschriften fällt.

(7) Die Behandlung als Reparationsschaden wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß deutsche Personen oder Stellen zur Ausführung von Anordnungen der Besatzungsmacht Maßnahmen, auch durch eigene Entschließungen, vorbereitet, durchgeführt oder an ihnen sonst in irgendeiner Weise mitgewirkt haben.

(8) Gebiete außerhalb des Deutschen Reichs im Sinne dieses Gesetzes sind die Gebiete außerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31. Dezember 1937.



 

Zitierungen von § 2 RepG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 RepG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RepG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 RepG Zweck des Gesetzes
... Reparationsschäden (§ 2 ), Restitutionsschäden (§ 3), Zerstörungsschäden (§ 4) und ...
§ 3 RepG Restitutionsschäden
... Gebiete zu verbringen oder zurückzuführen. (2) Die Vorschriften des § 2 Abs. 6 und 7 gelten ...
§ 4 RepG Zerstörungsschäden
... zerstört, beschädigt oder, ohne daß die sonstigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 vorliegen, weggenommen worden sind. (2) Die Vorschriften des § 2 Abs. 6 ... § 2 Abs. 1 vorliegen, weggenommen worden sind. (2) Die Vorschriften des § 2 Abs. 6 und 7 gelten ...
§ 6 RepG Wegnahme
... Eine Wegnahme im Sinne der §§ 2 bis 4 ist der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem ... dem förmlichen Entzug entspricht. (2) Sind in den Fällen der §§ 2 bis 4 einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft Wirtschaftsgüter weggenommen, ... des Schuldners entstanden ist. (3) Eine Wegnahme im Sinne des § 2 liegt auch in anderen als in den in § 2 Abs. 2 bezeichneten Fällen vor, wenn ... (3) Eine Wegnahme im Sinne des § 2 liegt auch in anderen als in den in § 2 Abs. 2 bezeichneten Fällen vor, wenn Wirtschaftsgüter im Wege der Zwangslieferung ... Wege der Zwangslieferung entzogen worden sind. (4) Eine Wegnahme im Sinne des § 2 liegt ferner vor, wenn ein Schaden dadurch entstanden ist, daß dem Erben bei vor dem 1. ... bei vor dem 1. Januar 1969 eingetretenen Todesfällen das Erbrecht in einem der in § 2 Abs. 1 aufgeführten Gebiete an Wirtschaftsgütern, die dem Erblasser nicht weggenommen ...
§ 7 RepG Aufwand zur Schadensabwendung
... Schaden im Sinne der §§ 2 bis 5 gilt auch die Vermögensminderung durch eine Leistung, mit der die Wegnahme, ...
§ 8 RepG Unmittelbar Geschädigter
... (4) Bei Schäden, die zugleich Vertreibungsschäden oder Ostschäden sind (§ 2 Abs. 3), gelten für die Bestimmung des unmittelbar Geschädigten die Vorschriften des ...
§ 10 RepG Nicht berührte Ansprüche
... Behörden oder Stellen an Maßnahmen der Besatzungsmächte im Sinne der §§ 2 bis 4 mitgewirkt, so bleiben Ansprüche wegen Verletzung der Amtspflicht ...
§ 12 RepG Schadensgebiete und Arten der Wirtschaftsgüter
...  (10) War an einem Wirtschaftsgut im Sinne des Absatzes 3 ein Schaden im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1, ein Vertreibungsschaden oder ein Ostschaden entstanden, so ist bei einem ...
§ 15 RepG Nicht entschädigungsfähige Schäden
... (§ 8) entstanden sind, gegen den sich die Maßnahmen im Sinne der §§ 2 bis 4, in den Fällen des § 5 der Rückerstattungs- oder Rückgriffsanspruch, ... Deutschen Reichs zugeteilt worden ist. Entsprechendes gilt für Schäden einer nach § 2 Abs. 4 gleichgestellten Person; 10. Schäden an ... unterliegende Wirtschaftsgut a) nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 der zu § 11a des Feststellungsgesetzes und zu § 359 des Lastenausgleichsgesetzes ...
§ 16 RepG Nichtberücksichtigung von Schäden, Rückerstattungsfälle
... Fassung von 17. November 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 675) Schäden im Sinne der §§ 2 bis 4 an Vermögensgegenständen, die in Ausnutzung von Maßnahmen der ... (2) Für die Berücksichtigung von Schäden im Sinne der §§ 2 bis 4 an Wirtschaftsgütern, die in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 im Sinne ...
§ 19 RepG Berechnung von Schäden an Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Grundvermögens und des Betriebsvermögens sowie an Gewerbeberechtigungen
... hinzuzurechnen. 2. Für Schäden im Sinne des § 2 Abs. 2 wird bei forstwirtschaftlichen Betrieben oder forstwirtschaftlich genutzten ...
§ 27 RepG Berechnung von Teilschäden
... einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft nur teilweise von Schäden im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 betroffen worden, so ist der Berechnung des Schadens an den Anteilen ein Teilverlust ... dem Verhältnis des Schadens der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 zu ihrem gesamten Vermögen im Zeitpunkt des Schadenseintritts entspricht. Absatz ...
§ 38 RepG Voraussetzungen für die Zuerkennung des Anspruchs auf Entschädigung
... die Zuerkennung für in einem Umsiedlungsgebiet entstandene Schäden im Sinne des § 2 Abs. 4 handelt, am 31. Dezember 1952 oder am 1. Januar 1969 seinen ständigen Aufenthalt in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)
neugefasst durch B. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1665; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 1 AusglLeistG Anspruch auf Ausgleichsleistung
... bei der Wegnahme eine dahin gehende Absicht bestand (Reparationsschäden im Sinne des § 2 Abs. 1 bis 4 und 6 bis 7 des Reparationsschädengesetzes), 2. Schäden, die ... zerstört, beschädigt oder, ohne dass die sonstigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 des Reparationsschädengesetzes vorliegen, weggenommen worden sind ...

Lastenausgleichsarchiv-Verordnung (LAArchV)
V. v. 19.02.1988 BGBl. I S. 161
§ 3 LAArchV
... nach dem Feststellungsgesetz festgestellt oder in denen Reparationsschäden nach § 2 des Reparationsschädengesetzes an Einheitswertvermögen berechnet wurden, soweit die ...

Lastenausgleichsgesetz (LAG)
neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 12 LAG Vertreibungsschäden
... a und c bis g ein Vertreibungsschaden, ein Ostschaden oder ein Schaden im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Reparationsschädengesetzes entstanden, so ist bei einem späteren ...