Zitierungen von § 15 RepG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 RepG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RepG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 RepG Entschädigungsfähige Schäden
... die Voraussetzungen der §§ 12 und 13 vorliegen und die nicht unter die §§ 14, 15 oder 16 Abs. 1 ...
§ 25 RepG Schadensberechnung bei Zusammentreffen von Schäden im Sinne dieses Gesetzes mit Schäden im Sinne des Feststellungsgesetzes
... mit Schäden im Sinne des Feststellungsgesetzes zusammen, so ist bei Anwendung des § 15 Abs. 1 Nr. 5 der Gesamtbetrag aller Schäden maßgebend; nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 des ... diese Schäden Entschädigungszahlungen gewährt worden, sind bei Anwendung des § 15 Abs. 1 Nr. 7, sofern dies für den Anspruchsberechtigten günstiger ist, die Summe aller ...
§ 34 RepG Erhöhung des Grundbetrags
... für Schäden im Sinne des Feststellungsgesetzes beschafft worden waren (§ 15 Abs. 1 Nr. 14), und ist der Grundbetrag der Hauptentschädigung nach § 249 Abs. 2 des ...
§ 59 RepG Sondervorschriften für das Saarland
... Bezug genommen, tritt an deren Stelle der 20. November 1947. 2. § 15 Abs. 1 Nr. 7 dieses Gesetzes gilt nicht für Vorauszahlungen, die auf Grund ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed