Anlage 1 (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Modenäher/zur Modenäherin
(siehe BGBl. I 1997 S. 262ff)
interne Verweise§ 6 BeklIndAusbV Ausbildungsrahmenpläne ... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in der Anlage 1 und die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 5 nach der in der Anlage 2 enthaltenen Anleitung ...
§ 9 BeklIndAusbV Zwischenprüfung ... (3) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im ...
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