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Inhalt 2. GSGÄndG Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben
Zweites Gesetz zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes (2. GSGÄndG k.a.Abk.)
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 bis 11 (Änderung und Aufhebung von Vorschriften)
Artikel 12 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Die auf Artikel 9 und 10 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.
Artikel 13 (aufgehoben)
Artikel 14 (Ermächtigung zur Neufassung des Gerätesicherheitsgesetzes)
Artikel 15 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1993 in Kraft. Artikel 1 Nr. 2, 3 Buchstabe c, Nr. 6, 11 und 13 tritt abweichend von Satz 1 am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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