§ 27 Lagerung und Aufbewahrung einer zurückgelassenen Endprobe
Wird eine im Rahmen der amtlichen Überwachung gebildete Endprobe eines Futtermittels bei demjenigen zurückgelassen, der nicht der Hersteller des beprobten Futtermittels ist, hat derjenige die Endprobe sachgerecht zu lagern und aufzubewahren.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenEinundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1399
Artikel 1 41. FuttMVÄndV ... geändert worden ist" eingefügt. 2. Nach § 1 wird folgender § 2 eingefügt: „§ 2 Probenahme Wird eine im Rahmen der ... 2. Nach § 1 wird folgender § 2 eingefügt: „§ 2 Probenahme Wird eine im Rahmen der amtlichen Überwachung gebildete Endprobe eines ...
Elfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.07.2012 BGBl. I S. 1535
Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 14.03.2007 BGBl. I S. 335
Artikel 1 9. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung ... vom 4. März 2005 (ABl. EU Nr. L 59 S. 8) geändert worden ist." 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Kennzeichnung von Einzelfuttermitteln und ... worden ist." 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Kennzeichnung von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln (1) Einzelfuttermittel ... Der Nummer 1 wird die folgende Nummer 1 vorangestellt: „1. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 ein Einzelfuttermittel oder ein Mischfuttermittel in den Verkehr ... bb) Die bisherige Nummer 1 wird die neue Nummer 2; in ihr werden die Angabe „§ 2 Satz 1,", die Angabe „§ 21 Abs. 1, § 22 Abs. 1 oder 3 Satz 1," und die ...
Verordnung zur Neustrukturierung der Futtermittelverordnung
V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1219
Artikel 1 54. FuttMVÄndV ... die Angabe „§ 17 Absatz 3" ersetzt. 12. In der Überschrift des § 27 wird das Wort „Probenahme" durch die Wörter „Lagerung und Aufbewahrung einer ...
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 22.07.2010 BGBl. I S. 996
Artikel 2 10. FuttMRÄndV Weitere Änderung der Futtermittelverordnung ... Drittland: Staat, der nicht Mitgliedstaat oder Vertragsstaat ist." 3. § 2 wird aufgehoben. 4. Der zweite Abschnitt wird aufgehoben. 5. Die ... Auf Sachverhalte, die vor dem 1. September 2010 entstanden sind, sind die §§ 1 bis 9, 9a, 10 bis 15, 18, 19, 24, 25 und 26 Absatz 1, §§ 27, 36 und die Anlagen 1, 1a, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/27_FuttMV.htm