§ 26 Status anerkannter, registrierter und angezeigter Betriebe
(1) Betriebe nach
- 1.
- § 17 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, die nach § 29 Absatz 1 der Futtermittelverordnung in der bis zum 23. März 2007 geltenden Fassung anerkannt waren,
- 2.
- § 17 Absatz 2, die nach § 31 Absatz 1a der Futtermittelverordnung in der bis zum 23. März 2007 geltenden Fassung registriert waren,
gelten als nach
§ 18 zugelassen.
(3) Betriebe, denen eine
- 1.
- Anerkennungs-Kennnummer nach § 31b Nr. 1 der Futtermittelverordnung in der bis zum 23. März 2007 geltenden Fassung erteilt worden ist, behalten diese Nummer, bis ihnen eine Zulassungs-Kennnummer oder eine Registrierungs-Kennnummer erteilt worden ist,
- 2.
- Registrierungs-Kennnummer nach § 31b Nr. 2 der Futtermittelverordnung in der bis zum 23. März 2007 geltenden Fassung erteilt worden ist, behalten diese Nummer, bis ihnen eine neue Registrierungs-Kennnummer erteilt worden ist.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 14.03.2007 BGBl. I S. 335
Artikel 1 9. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung ... wird oder noch nicht erteilt worden ist, die Anerkennungs-Kennnummer des Betriebes nach § 33a Abs. 3 Nr. 1 oder die Registrierungs-Kennnummer des Betriebes nach § 33a Abs. 3 Nr. 2, soweit ... nach § 33a Abs. 3 Nr. 1 oder die Registrierungs-Kennnummer des Betriebes nach § 33a Abs. 3 Nr. 2, soweit dem Betrieb eine Anerkennungs-Kennnummer oder eine Registrierungs-Kennnummer ... liegt, länger als zwei Jahre nicht ausgeübt hat." 32. Die § 33, 33a und 34 werden wie folgt gefasst: „§ 33 Bekanntmachung (1) Die ... --- *) Amtlicher Hinweis zu § 33: http://www.ebundesanzeiger.de § 33a Status anerkannter, registrierter und angezeigter Betriebe (1) Betriebe nach ...
Verordnung zur Neustrukturierung der Futtermittelverordnung
V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
Artikel 1 FuttMVNeuStrV Änderung der Futtermittelverordnung ... eingefügt: „Unterabschnitt 4 Fütterung". 18. § 26 wird § 14. 19. § 27a wird § 15. 20. Nach dem neuen § 15 ... durch die Angabe „§ 21" ersetzt. 32. § 33a wird § 26 ; er wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt ... 30a" durch die Angabe „§ 22" ersetzt. 33. Nach dem neuen § 26 wird folgende Gliederungseinheit eingefügt: „Abschnitt 3 ...
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1219
Artikel 1 54. FuttMVÄndV ... gestrichen. 10. § 24 Absatz 1 wird aufgehoben. 11. In § 26 Absatz 1 werden die Wörter „§ 17 Absatz 1 oder 3" durch die Angabe „§ 17 ...
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