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Änderung § 50 Futtermittelverordnung vom 01.09.2016

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§ 37a a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2016 geltenden Fassung
§ 50 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung)

§ 37a Technische Festlegungen


(Text neue Fassung)

§ 50 Technische Festlegungen


(Textabschnitt unverändert)

Soweit in dieser Verordnung auf DIN-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, erschienen. Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.



 (keine frühere Fassung vorhanden)