Änderung § 42 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 01.08.2013

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§ 42 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung
§ 42 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
 

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§ 42 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 42


vorherige Änderung

 


§ 30a ist auf Verwaltungsakte im Bereich der Kostenordnung auch nach dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) weiter anzuwenden.

 



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