Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2006 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 1 - Verordnung über die Errichtung von Truppendienstgerichten (TrDGerV k.a.Abk.)

V. v. 06.06.2001 BGBl. I S. 1039; aufgehoben durch § 5 V. v. 16.05.2006 BGBl. I S. 1262
Geltung ab 01.07.2001; FNA: 52-2-10 Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht

§ 1 Errichtung von Truppendienstgerichten



Es werden errichtet:

1.
das Truppendienstgericht Nord mit Sitz in Münster,

2.
das Truppendienstgericht Süd mit Sitz in München.



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