§ 1 - Mineralöldatengesetz (MinÖlDatG)

G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2353; zuletzt geändert durch Artikel 258 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 24.12.1988; FNA: 754-8 Energieversorgung
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§ 1 Erhebungszweck, Zuständigkeit


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Zur Sicherstellung des Vollzugs des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. November 1974 über ein Internationales Energieprogramm vom 30. April 1975, der Rechtsvorschriften der Europäischen Union über Informationssysteme und Notstandsmaßnahmen im Mineralölbereich und des Energiesicherungsgesetzes 1975 einschließlich der auf seiner Grundlage beruhenden Rechtsverordnungen sowie zur Erfüllung energiepolitischer Aufgaben im Mineralölbereich, insbesondere zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen zu Wettbewerbspreisen, erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von den Unternehmen der Mineralölwirtschaft Meldungen.


Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Neufassung des Erdölbevorratungsgesetzes, zur Änderung des Mineralöldatengesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes G. v. 16. Januar 2012 BGBl. I S. 74 m.W.v. 1. April 2012

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Frühere Fassungen von § 1 MinÖlDatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Neufassung des Erdölbevorratungsgesetzes, zur Änderung des Mineralöldatengesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
vom 16.01.2012 BGBl. I S. 74

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 MinÖlDatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MinÖlDatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinÖlDatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 MinÖlDatG Verordnungsermächtigung (vom 08.09.2015)
... Erfassung von Erdöl und Erdölerzeugnissen nach Art und Menge für die in § 1 bestimmten Zwecke erforderlich ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neufassung des Erdölbevorratungsgesetzes, zur Änderung des Mineralöldatengesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
G. v. 16.01.2012 BGBl. I S. 74
Artikel 2 ErdölBevGEG Änderung des Mineralöldatengesetzes
... (BGBl. I S. 3180) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird das Wort „Gemeinschaft" durch das Wort „Union" ersetzt. 2. ...


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