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I. - Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums des Innern (BPräsKldgBMIAnO k.a.Abk.)

A. v. 22.08.2005 BGBl. I S. 2511; aufgehoben durch § 3 A. v. 06.09.2013 BGBl. I S. 3594
Geltung ab 26.08.2005; FNA: 2030-12-64 Beamte
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I.



Nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) ordne ich an:

Die Ausübung der Befugnis zum Erlass von Bestimmungen über die Dienstkleidung für

1.
die Inspekteurin oder den Inspekteur der Bundespolizei,

2.
die Inspekteurin oder den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder und

3.
die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei und im Bundesministerium des Innern

wird der Bundesministerin oder dem Bundesminister des Innern übertragen.



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Frühere Fassungen von I. Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums des Innern

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.10.2007Anordnung Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums des Innern
vom 23.09.2007 BGBl. I S. 2314

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.