(1) In Druckluft von mehr als 3,6 bar Überdruck dürfen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden.
(2) In Druckluft dürfen Arbeitnehmer unter 18 oder über 50 Jahren nicht beschäftigt werden.
§ 6 DruckLV Ausnahmebewilligung (vom 05.04.2017) ... zuständige Behörde kann von den Vorschriften des § 4 Abs. 1, § 9 Abs. 1 , § 21 Abs. 4 und von dem Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer, die das 50. ... von dem Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben ( § 9 Abs. 2 ), Ausnahmen zulassen, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen und der Schutz der ... behördlich anerkannten Sachverständigen und bei einer Abweichung von den Regelungen des § 9 Abs. 1, 2 oder § 21 Abs. 4 ein Gutachten eines ermächtigten Arztes beizufügen, das jeweils ...
§ 22 DruckLV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz (vom 05.04.2017) ... 3. entgegen § 7 Abs. 1 eine Arbeitskammer betreibt, 4. entgegen § 9 Abs. 1 einen Arbeitnehmer beschäftigt, 5. entgegen § 9 Abs. 2 einen Arbeitnehmer, ... 4. entgegen § 9 Abs. 1 einen Arbeitnehmer beschäftigt, 5. entgegen § 9 Abs. 2 einen Arbeitnehmer, der das 50. Lebensjahr vollendet hat, in Druckluft beschäftigt, ...