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Erlass - Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille (GoetheMedStE k.a.Abk.)

E. v. 19.03.2003 BGBl. I S. 406
Geltung ab 03.04.2003; FNA: 1134-9-1 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Erlass



Das Präsidium des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. hat am 17. Februar 2003 das Statut und die Ausführungsbestimmungen zum Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille in der Fassung vom Februar 1978 geändert. Danach wird die Goethe-Medaille vom Präsidium des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. in der in § 1 der Ausführungsbestimmungen zum Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille beschriebenen neuen Form verliehen.

Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 27. Juni 1975 (BGBl. I S. 1857) genehmige ich diese Änderung.