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§ 22 - Jugendgerichtsgesetz (JGG)

neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 451-1 Jugendgerichtsgesetz
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§ 22 Bewährungszeit



(1) 1Der Richter bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. 2Sie darf drei Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten.

(2) 1Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe. 2Sie kann nachträglich bis auf ein Jahr verkürzt oder vor ihrem Ablauf bis auf vier Jahre verlängert werden. 3In den Fällen des § 21 Abs. 2 darf die Bewährungszeit jedoch nur bis auf zwei Jahre verkürzt werden.

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Zitierungen von § 22 JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 JGG Bewährungshilfe
... unterstellen, wenn dies aus Gründen der Erziehung zweckmäßig erscheint. § 22 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend. (2) Der Richter kann eine nach Absatz 1 getroffene ...
§ 58 JGG Weitere Entscheidungen
... Entscheidungen, die infolge der Aussetzung erforderlich werden ( §§ 22 , 23, 24, 26, 26a), trifft der Richter durch Beschluß. Der Staatsanwalt, der ...
§ 59 JGG Anfechtung (vom 07.03.2013)
...  (2) Gegen eine Entscheidung über die Dauer der Bewährungszeit (§ 22 ), die Dauer der Unterstellungszeit (§ 24), die erneute Anordnung der Unterstellung in der ...
§ 61b JGG Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung (vom 07.03.2013)
... bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Aussetzung auf die nach § 22 bestimmte Bewährungszeit angerechnet. (4) Wird die Aussetzung abgelehnt, ...
§ 88 JGG Aussetzung des Restes der Jugendstrafe
... Vollstreckungsleiter die Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Jugendstrafe an, so gelten § 22 Abs. 1, 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 23 bis 26a sinngemäß. An die Stelle des erkennenden ...
§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019)
... dieses Gesetzes über 1. Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 bis 32), 2. die Heranziehung und die Rechtsstellung der Jugendgerichtshilfe ...
§ 105 JGG Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (vom 08.09.2012)
... Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn 1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des ...
§ 112a JGG Anwendung des Jugendstrafrechts (vom 15.12.2010)
... Jugendstrafrecht (§§ 3 bis 32, 105) gilt für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses eines Jugendlichen oder ...
 
Zitat in folgenden Normen

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
neugefasst durch B. v. 01.03.1994 BGBl. I S. 358; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 38 BtMG Jugendliche und Heranwachsende
... sinngemäß Anwendung. Abweichend von § 36 Abs. 4 gelten die §§ 22 bis 26a des Jugendgerichtsgesetzes entsprechend. Für die Entscheidungen nach § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten
G. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 1854
Artikel 1 JGGÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Aussetzung auf die nach § 22 bestimmte Bewährungszeit angerechnet. (4) Wird die Aussetzung abgelehnt, so kann ...