§ 27 - Jugendgerichtsgesetz (JGG)

neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 451-1 Jugendgerichtsgesetz
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§ 27 Voraussetzungen


§ 27 wird in 10 Vorschriften zitiert

Kann nach Erschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten nicht mit Sicherheit beurteilt werden, ob in der Straftat eines Jugendlichen schädliche Neigungen von einem Umfang hervorgetreten sind, daß eine Jugendstrafe erforderlich ist, so kann der Richter die Schuld des Jugendlichen feststellen, die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe aber für eine von ihm zu bestimmende Bewährungszeit aussetzen.

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Zitierungen von § 27 JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 62 JGG Entscheidungen
... Entscheidungen nach den §§ 27 und 30 ergehen auf Grund einer Hauptverhandlung durch Urteil. Für die Entscheidung ...
§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019)
... dieses Gesetzes über 1. Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 bis 32), 2. die Heranziehung und die Rechtsstellung der Jugendgerichtshilfe ...
§ 105 JGG Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (vom 08.09.2012)
... Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn 1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des ...
§ 112a JGG Anwendung des Jugendstrafrechts (vom 15.12.2010)
... Jugendstrafrecht (§§ 3 bis 32, 105) gilt für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses eines Jugendlichen oder ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
neugefasst durch B. v. 21.09.1984 BGBl. I S. 1229, 1985 I 195; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 4 BZRG Verurteilungen
... 59 des Strafgesetzbuchs mit Strafvorbehalt verwarnt oder 4. nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt  ...
§ 5 BZRG Inhalt der Eintragung (vom 09.12.2022)
... erkannt worden ist, wird in das Register eingetragen, wenn sie mit einem Schuldspruch nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes , einer Verurteilung zu Jugendstrafe oder der Anordnung einer Maßregel der Besserung und ...
§ 7 BZRG Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung (vom 29.07.2017)
... die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt ( § 27 des Jugendgerichtsgesetzes ), so ist das Ende der Bewährungszeit ...
§ 32 BZRG Inhalt des Führungszeugnisses (vom 01.04.2024)
... mit Strafvorbehalt nach § 59 des Strafgesetzbuchs, 2. der Schuldspruch nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes , 3. Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt ...

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
G. v. 22.07.1913 RGBl. S. 583; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 12a StAG (vom 20.08.2021)
... Urteils auszusetzen. Das Gleiche gilt, wenn die Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes ausgesetzt ist. (4) Im Ausland erfolgte Verurteilungen und im Ausland anhängige ...

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
neugefasst durch B. v. 05.03.2003 BGBl. I S. 310, 919; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 315
§ 29 StVG Tilgung der Eintragungen (vom 28.07.2021)
...  2. bei Entscheidungen der Gerichte nach den §§ 59, 60 des Strafgesetzbuchs und § 27 des Jugendgerichtsgesetzes mit dem Tag der Rechtskraft, 3. bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen ...


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