§ 52 Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest
Wird auf Jugendarrest erkannt und ist dessen Zweck durch Untersuchungshaft oder eine andere wegen der Tat erlittene Freiheitsentziehung ganz oder teilweise erreicht, so kann der Richter im Urteil aussprechen, daß oder wieweit der Jugendarrest nicht vollstreckt wird.
interne Verweise§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019) ... der Öffentlichkeit (§ 48 Absatz 3 Satz 2), 5. die Untersuchungshaft ( §§ 52 , 52a, 72, 89c), 6. die Urteilsgründe (§ 54), 7. das ...
§ 109 JGG Verfahren (vom 01.07.2021) ... Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ... an (§ 105), so gelten auch die §§ 45, 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3, Abs. 2, 3, §§ 52 , 52a, 54 Abs. 1, §§ 55 bis 66, 74 und 79 Abs. 1 entsprechend. § 66 ist ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
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