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Zitierungen von § 67a JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 67a JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 70a JGG Unterrichtung des Jugendlichen (vom 17.12.2019)
... unverzüglich darüber zu unterrichten, dass 1. nach Maßgabe des § 67a die Erziehungsberechtigten und die gesetzlichen Vertreter oder eine andere geeignete ...
§ 78 JGG Verfahren und Entscheidung (vom 17.12.2019)
... Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter und deren Unterrichtung (§§ 67, 67a ), die Mitteilungen an amtliche Stellen (§ 70) und die Unterrichtung des Jugendlichen (§ ...
§ 92 JGG Rechtsbehelfe im Vollzug (vom 17.12.2019)
... 109 und 111 bis 120 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes sowie § 67 Absatz 1, 2 und 5 und § 67a Absatz 1 entsprechend; das Landesrecht kann vorsehen, dass der Antrag erst nach einem Verfahren zur ...
§ 93 JGG Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei Maßnahmen, die der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder der gerichtlichen Genehmigung bedürfen (vom 17.12.2019)
... das Verfahren gelten § 121b des Strafvollzugsgesetzes sowie § 67 Absatz 1, 2 und 5 sowie § 67a Absatz 1, 3 und 5  ...
§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019)
... und der gesetzlichen Vertreter (§ 50 Absatz 2, § 51 Absatz 2 bis 7, §§ 67, 67a ), 10. die notwendige Verteidigung (§§ 68, 68a), 11. Mitteilungen ...
§ 109 JGG Verfahren (vom 01.07.2021)
... Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 1 JStrRAnpG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... durch die Wörter „eine erziehungsberechtigte Person" ersetzt. 10. § 67a wird wie folgt gefasst: „§ 67a Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und ... Person" ersetzt. 10. § 67a wird wie folgt gefasst: „ § 67a Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter (1) Ist eine ... unverzüglich darüber zu unterrichten, dass 1. nach Maßgabe des § 67a die Erziehungsberechtigten und die gesetzlichen Vertreter oder eine andere geeignete ... Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter und deren Unterrichtung (§§ 67, 67a ), die Mitteilungen an amtliche Stellen (§ 70) und die Unterrichtung des Jugendlichen (§ ... 67 Abs. 1 bis 3 und 5" durch die Wörter „§ 67 Absatz 1, 2 und 5 und § 67a Absatz 1" ersetzt. 20. In § 93 Satz 3 werden die Wörter „§ 67 ... 67 Absatz 1 bis 3 und 5" durch die Wörter „§ 67 Absatz 1, 2 und 5 sowie § 67a Absatz 1, 3 und 5" ersetzt. 21. § 104 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... „Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ...

Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3295
Artikel 4 2. VerfRBÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 67 wird folgender § 67a eingefügt: „§ 67a Unterrichtung bei Freiheitsentzug (1) ... 1. Nach § 67 wird folgender § 67a eingefügt: „ § 67a Unterrichtung bei Freiheitsentzug (1) Wird dem Jugendlichen die Freiheit entzogen, ... 67)" ein Komma und die Wörter „die Unterrichtung bei Freiheitsentzug ( § 67a )" eingefügt. 3. In § 104 Absatz 1 Nummer 9 wird die Angabe ... 67, 50 Abs. 2)" durch die Angabe „(§ 50 Absatz 2, §§ 67, 67a )" ...