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§ 6 - Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)

neugefasst durch B. v. 12.09.2007 BGBl. I S. 2294; aufgehoben durch § 20 V. v. 06.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 33
Geltung ab 09.08.2003; FNA: 12-10-2 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
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§ 6 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat


§ 6 hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

Lebenswichtige Einrichtung ist der Leitungsbereich für den Zivil- und Katastrophenschutz.


Text in der Fassung des Artikels 21 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 27. Juni 2020

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Frühere Fassungen von § 6 SÜFV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 21 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 21.09.2007Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
vom 12.09.2007 BGBl. I S. 2292
aktuellvor 21.09.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 6 SÜFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SÜFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SÜFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
V. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2186
Artikel 1 3. SÜFVÄndV Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
... folgt gefasst: „§ 13 Außerkrafttreten Die §§ 2 bis 12 treten am 10. Januar 2021 außer ...

Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
Artikel 8 BVerfSchGuaÄndG Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
... I S. 506) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Die §§ 2 bis 12 treten am 10. Januar 2016 außer ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
V. v. 12.09.2007 BGBl. I S. 2292
Artikel 1 2. SÜFVÄndV
... unmittelbar erheblich beeinträchtigen würde." 2. In § 6 werden in der Überschrift die Wörter „Geschäftsbereich des ... des Bundesministeriums des Innern" sowie Satz 2 gestrichen. 3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Geschäftsbereich des ...


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