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Zitierungen von § 10 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 VeranstTechMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VeranstTechMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 VeranstTechMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 11 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
Anlage VeranstTechMeistPrV (zu § 10 Abs. 3) (vom 14.11.2018)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 35 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle
... 9" durch die Angabe „nach § 8" ersetzt. 9. Der bisherige § 11 wird § 10. 10. Der bisherige § 12 wird § 11 und wie folgt gefasst: ... 9. Der bisherige § 11 wird § 10. 10. Der bisherige § 12 wird § 11 und wie folgt gefasst: „§ 11 Übergangsvorschrift Die bis ... 10. Der bisherige § 12 wird § 11 und wie folgt gefasst: „§ 11 Übergangsvorschrift Die bis zum Ablauf des 31. August 2009 begonnenen ... bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden." 11. Nach dem neuen § 11 wird folgender § 12 eingefügt: „§ 12 Anwendungsregelung  ...