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Änderung § 5 WpÜG-Gebührenverordnung vom 11.06.2021

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 5 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.06.2021 geltenden Fassung
§ 5 n.F. (neue Fassung)
in der am 11.06.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 25 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 5 (weggefallen)


(Text neue Fassung)

§ 5 Übergangsregelung


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Auf Widersprüche, die vor dem 11. Juni 2021 eingelegt wurden, findet diese Verordnung in der vor dem 11. Juni 2021 geltenden Fassung Anwendung.