Änderung Anlage 7.3 FahrschAusbO vom 30.10.2008

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Anlage 7.3 FahrschAusbO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.10.2008 geltenden Fassung
Anlage 7.3 FahrschAusbO n.F. (neue Fassung)
in der am 30.10.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 7.3 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen D1, D1E, D und DE (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)


siehe BGBl. I 2002 S. 3301



 



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