Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.06.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)

Artikel 4 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2307, 2335; aufgehoben durch § 9 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 9231-7-8 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
| |

§ 1 Ziel und Inhalt der Ausbildung



(1) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewußten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.

(2) Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das

-
Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,

-
Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,

-
Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,

-
Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,

-
Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewußtsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und

-
Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum

einschließt.


§ 2 Art und Umfang der Ausbildung



(1) Die Ausbildung erfolgt in einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die beiden Teile sollen in der Konzeption aufeinander bezogen und im Verlauf der Ausbildung miteinander verknüpft werden.

(2) Die Ausbildung bei der Bundeswehr oder der Polizei zur Erlangung einer Dienstfahrerlaubnis kann versuchsweise bis zum 31. Dezember 2006 durch Verwendung von Fahrsimulatoren ergänzt werden. In diesen Fällen sind die für die Ausbildung zuständigen Stellen der Bundeswehr oder der Polizei befugt, auf Teile der vorgeschriebenen praktischen Ausbildung zu verzichten, wenn die Ausbildungsziele in gleicher Weise durch die Verwendung von Fahrsimulatoren erreicht werden.


§ 3 Allgemeine Ausbildungsgrundsätze



(1) Die Ausbildung hat sich an den Zielen dieser Verordnung zu orientieren. Die Ausbildungsinhalte sind so auszuwählen und aufzubereiten, daß diese Ziele erreicht werden. Dabei kann die exemplarische Vertiefung wichtiger sein als die inhaltliche Vollständigkeit. Die Inhalte müssen sachlich richtig, anschaulich und verständlich vermittelt werden.

(2) Der theoretische Unterricht und die praktische Fahrausbildung müssen systematisch und für den Fahrschüler nachvollziehbar aufgebaut sein. Die Ausbildung soll das selbstverantwortliche Weiterlernen nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis fördern. Der Fahrlehrer soll gegenüber dem Fahrschüler sachlich, aufgeschlossen und geduldig auftreten. Die Mitarbeit des Schülers ist insbesondere durch Fragen und Diskussionen anzustreben.


§ 4 Theoretischer Unterricht



(1) Der theoretische Unterricht hat sich an den im Rahmenplan (Anlagen 1 und 2) aufgeführten Inhalten zu orientieren und ist systematisch nach Lektionen aufzubauen. Der Unterricht soll methodisch vielfältig sein. Die Unterrichtsmedien sollen zielgerichtet ausgewählt und eingesetzt werden. Die Ausbildung setzt das selbständige Lernen durch die Fahrschüler voraus. Zur Ergebnissicherung sind Lernkontrollen einzusetzen; das Ausfüllen von Testbogen nach Art der Prüfungsbogen auch mit Hilfe elektronischer Medien darf nicht Gegenstand des theoretischen Mindestunterrichts sein.

(2) Der Rahmenplan für den theoretischen Unterricht gliedert sich in einen allgemeinen Teil (Anlage 1) und einen klassenspezifischen Teil (Anlage 2).

(3) Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten); der Unterricht ist auch in Einzelstunden (45 Minuten) zulässig. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden.

(4) Die Mindestdauer des klassenspezifischen Teils (Zusatzstoff) richtet sich nach Anlage 2.8. Der Unterricht ist auch in Einzelstunden zulässig.

(5) Die Ausbildung für die Klassen B, C1, D, D1 schließt die Ausbildung für die jeweilige Anhängerklasse ein.

(6) Für den theoretischen Unterricht ist ein Ausbildungsplan aufzustellen. Der Ausbildungsplan hat sich inhaltlich nach dem Rahmenplan zu richten und ist durch Aushang oder Auslegen in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekanntzugeben. Der Unterricht hat sich nach dem Ausbildungsplan zu richten und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.


§ 5 Praktischer Unterricht



(1) Der praktische Unterricht ist auf die theoretische Ausbildung zu beziehen und inhaltlich mit dieser zu verzahnen. Er hat sich an den in den Anlagen 3 bis 6 aufgeführten Inhalten zu orientieren und die praktische Anwendung der Kenntnisse einzubeziehen, die zur Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Er ist systematisch aufzubauen. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten. Zum praktischen Unterricht gehören auch

-
die Unterweisung nach Absatz 5,

-
Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie

-
Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.

Der Fahrlehrer hat den jeweiligen Ausbildungsstand durch Aufzeichnungen zu dokumentieren. Diese sollen erkennen lassen, welche Inhalte behandelt wurden.

(2) Die Grundausbildung soll beim jeweiligen Ersterwerb der Klassen A1 und B möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird. Dies gilt auch für den Ersterwerb der Klasse A, wenn der Fahrschüler nicht bereits die Klasse A1 besitzt. Bei den übrigen Klassen dürfen die besonderen Ausbildungsfahrten erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

(3) Die besonderen Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten sind - ausgenommen für die Klassen D, D1, DE und D1E - nach Anlage 4 durchzuführen.

(4) Die Grundausbildung und die besonderen Ausbildungsfahrten für die Klassen D, D1, DE und D1E sind nach Anlage 5 durchzuführen.

(5) Die Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und T umfaßt ferner eine am Ausbildungsfahrzeug durchzuführende praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6.

(6) Die in den Absätzen 3 bis 5 vorgeschriebenen Ausbildungseinheiten sind Mindestanforderungen, welche die besondere Verantwortung des Fahrlehrers nach § 6 unberührt lassen.

(7) Die Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D darf erst beginnen, wenn der Fahrschüler die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits erworben oder die Voraussetzungen für die Prüfung im wesentlichen erfüllt, zum Beispiel nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert hat.

(8) Die gleichzeitige Erteilung von praktischem Fahrunterricht für mehrere Fahrschüler ist unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn er durch mehrere im gleichen Fahrzeug sitzende Fahrlehrer erteilt wird.

(9) Bei der Ausbildung auf motorisierten Zweirädern hat der Fahrlehrer den Fahrschüler zumindest in der letzten Phase der Grundausbildung und bei den Ausbildungsfahrten nach Anlage 4 überwiegend vorausfahren zu lassen. Dabei ist eine Funkanlage nach § 5 Abs. 2 Satz 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu benutzen. Bei Ausbildungen in der Klasse T ist bei Fahrten auf öffentlichen Straßen eine Funkanlage nach Satz 2 zu benutzen.

(10) Bei den Ausbildungsfahrten auf Fahrzeugen der Klassen C1, C, D1 und D ist das nach § 5 Abs. 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vorgeschriebene Kontrollgerät zu benutzen. Für jeden Tag der praktischen Ausbildung ist je Fahrschüler ein neues Schaublatt zu verwenden, auf dem auch der Name des Fahrlehrers und der Name des Fahrschülers vermerkt werden müssen.

(11) Für den praktischen Unterricht ist ein gegliederter Ausbildungsplan aufzustellen. Der Unterricht hat sich nach dem Ausbildungsplan zu richten. Er ist durch Aushang oder Auslegen in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekanntzugeben.


§ 6 Abschluß der Ausbildung



(1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, daß die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.

(2) Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes dem Fahrschüler Bescheinigungen über die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach den Anlagen 7.1 bis 7.3 auszustellen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen, sind dem Fahrschüler die durchlaufenen Ausbildungsteile schriftlich zu bestätigen.


§ 7 Ausnahmen



(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn

1.
die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll,

2.
die Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Verzicht neu erteilt werden soll,

3.
die Fahrerlaubnis für die Klassen C oder D oder für die dazugehörigen Anhänger- oder Unterklassen wegen fehlender Verlängerung erloschen ist und die erneute Erteilung der betreffenden Fahrerlaubnis beantragt wird,

4.
die Fahrerlaubnis auf Grund einer ausländischen Fahrerlaubnis nach § 31 Abs. 1 oder 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt werden soll,

5.
dem Inhaber einer allgemeinen Fahrerlaubnis eine Dienstfahrerlaubnis nach § 26 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt werden soll,

6.
(aufgehoben)

7.
(aufgehoben)

8.
die Prüfung zum Zwecke der Aufhebung der Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung nach § 17 Abs. 6 Satz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung abgelegt wird.

(2) Der Fahrlehrer darf, soweit in den Fällen von Absatz 1 eine Prüfung abzulegen ist, den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, daß er über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt; dies gilt nicht für Absatz 1 Nr. 4.

(3) Ausnahmen von § 5 Abs. 2 Satz 3 und § 6 Abs. 2 können bei der Ausbildung für Dienstfahrerlaubnisse erteilt werden.




§ 8 Ordnungswidrigkeiten



(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 15 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Inhaber einer Fahrschule oder als verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebes vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 4 Abs. 3 oder 4 in Verbindung mit Anlage 2.8 den dort vorgeschriebenen theoretischen Unterricht nicht erteilt oder erteilen läßt,

2.
entgegen § 4 Abs. 6 Satz 1 den dort vorgeschriebenen Ausbildungsplan nicht aufstellt oder entgegen Satz 2 den Ausbildungsplan nicht durch Aushang oder Auslage in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekannt gibt,

3.
entgegen § 5 Abs. 1 Satz 6 den jeweiligen Ausbildungsstand nicht durch Aufzeichnungen dokumentiert oder dokumentieren läßt,

4.
entgegen § 5 Abs. 8 Satz 1 für mehrere Fahrschüler die gleichzeitige Erteilung von praktischem Fahrunterricht anordnet oder zuläßt,

5.
entgegen § 5 Abs. 11 Satz 1 oder 3 einen Ausbildungsplan nicht aufstellt oder nicht durch Aushang oder Auslage in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekannt gibt,

6.
entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 eine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 7.1 bis 7.3 ausstellt oder ausstellen läßt, obwohl der Mindestumfang des theoretischen Unterrichts gemäß § 4 oder der Mindestumfang des praktischen Unterrichts gemäß § 5 nicht durchgeführt wurde oder

7.
entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 keine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 7.1 bis 7.3 ausstellt oder ausstellen läßt oder durchlaufene Ausbildungsteile nicht bestätigt oder bestätigen läßt.

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 15 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Fahrlehrer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 5 Abs. 1 Satz 6 den jeweiligen Ausbildungsstand nicht durch Aufzeichnungen dokumentiert,

2.
entgegen § 5 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 4 oder Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 5 die besonderen Ausbildungsfahrten nicht wie dort vorgeschrieben durchführt,

3.
entgegen § 5 Abs. 8 Satz 1 für mehrere Fahrschüler gleichzeitig praktischen Fahrunterricht erteilt,

4.
entgegen § 5 Abs. 9 Satz 2 oder 3 bei den Ausbildungsfahrten keine Funkanlage benutzt,

5.
entgegen § 5 Abs. 10 Satz 1 bei Ausbildungsfahrten das vorgeschriebene Kontrollgerät nicht benutzen läßt oder entgegen § 5 Abs. 10 Satz 2 Schaublätter nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendet oder

6.
entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 eine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 7.1 bis 7.3 ausstellt, obwohl der Mindestumfang des theoretischen Unterrichts gemäß § 4 oder der Mindestumfang des praktischen Unterrichts gemäß § 5 nicht durchgeführt wurde.


Anlage 1 (zu § 4) Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen


Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

1.
Persönliche Voraussetzungen

a)
Körperliche Fähigkeiten

Sehfähigkeit - Sehtest

Bedeutung von Gesundheit und Fitneß

b)
Einschränkungen der körperlichen Fähigkeiten

Krankheiten und Gebrechen

Aufmerksamkeitsdefizite

Konzentrationsmängel

Alkohol, Drogen und Medikamente

Ermüden und Ablenkung

c)
Psychische und soziale Voraussetzungen

Einstellung und Werthaltungen gegenüber Fahrzeugen, Fahren und Straßenverkehr

Orientierung an Leitbildern des Verkehrsverhaltens.

2.
Risikofaktor Mensch

a)
Beeinflussung des Verkehrsverhaltens durch

Aggression, Angst, Fahrfreude, Streß, weitere Emotionen

Auffälliges Fahren kann verschieden Gründe haben, Reaktion auf aggressives Fahren

Aggression nicht mit Gegenaggression beantworten; Lernen, wie man seinen Ärger kontrolliert

Ursachen von Streß; Lernen, Streß wahrzunehmen

Erfahrung, daß Streß Risikofaktor ist

Lernen, wie Streß zu vermeiden und zu bewältigen ist

Gefühle können Fahrer positiv oder negativ beeinflussen % Risiken durch Angst, Panik, Überlegenheitsgefühle

Lernen, Gefühle zu beherrschen und zu kontrollieren

b)
Selbstbilder

realistische Einschätzung: Über- und Unterschätzung

c)
Fahrideale und Fahrerrollen.

3.
Rechtliche Rahmenbedingungen

a)
Führen von Kraftfahrzeugen

Fahrerlaubnisklassen

Führerschein auf Probe

b)
Zulassung von Fahrzeugen

zulassungspflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge

Erlöschen der Betriebserlaubnis

c)
Fahrzeuguntersuchungen

d)
Versicherungen

Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Insassenunfall

Rechtsschutzversicherung

e)
Fahrzeugpapiere und Führerschein

Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis, Versicherungsnachweis

Nachweis über Abgasuntersuchung

Änderungsabnahmebericht nach § 19 Abs. 3 StVZO

f)
Internationaler Kraftfahrzeugverkehr.

4.
Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

a)
Verkehrswege und ihre Bedeutung

Straße, Fahrbahn, Fahrstreifen, Seitenstreifen, Sonderfahrstreifen, Sonderwege, Autobahn- und Kraftfahrstraße

b)
Grundregel § 1 (StVO)

c)
Gefahrenwahrnehmung bei Benutzung der Verkehrswege (z.B. Alleen)

Verkehrsbeobachtung, Gefahrenkontrolle beim Fahrstreifenwechsel

Stau.

5.
Vorfahrt und Verkehrsregelungen

Verhalten

-
bei besonderen Verkehrslagen

-
an Kreuzungen und Einmündungen

-
bei Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen und Polizeibeamte

insbesondere durch

-
Handeln in der richtigen Reihenfolge (u.a. Bremsen, Schalten, Beschleunigen)

-
Spurtstärke, Bedarf an Straßenraum und Zeit beim Überqueren einer Kreuzung einschätzen lernen

-
Gefährlichkeit einer Kreuzung beurteilen, Notwendigkeit der Verständigung und Verständnis beim Kreuzungsverkehr

-
Lernen, für die anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken

-
Bedeutung von Gelassenheit und Geduld, gegebenenfalls auch einmal auf Vorfahrt verzichten

-
Umweltbewußtes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen.

6.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge

a)
Verkehrszeichen und -einrichtungen

Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen

sonstige Zeichen (Zusatzschilder), Verkehrseinrichtungen

Wissen um die Systematik und Logik

Formen, Farben, Piktogramme, Schrift der Verkehrszeichen, "Lesen" von Verkehrseinrichtungen und Folgerungen für das eigene angemessene Verhalten

b)
Bahnübergänge

Sicherheits- und umweltbewußtes Verhalten an Bahnübergängen.

7.
Andere Teilnehmer im Straßenverkehr

a)
Besonderheiten und Verhalten gegenüber

-
öffentlichen Verkehrsmitteln

-
Bussen/Schulbussen

-
Taxen

-
Pkw und Motorradfahrern

-
Radfahrern

-
großen und schweren Fahrzeugen

-
Fußgängern

-
Kindern und älteren Menschen

-
Behinderten

b)
Verhalten an Fußgängerüberwegen und -furten

c)
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

-
verkehrsberuhigter Bereich und Zone 30

-
bauliche Maßnahmen.

8.
Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

a)
Bedeutung der Geschwindigkeit

situationsangepaßte Geschwindigkeit

Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit, Abstand und Anhalteweg

Einschätzung des Anhalteweges bei verschiedenen Geschwindigkeiten

Gewöhnung an ausreichende Sicherheitsabstände

Erkenntnis der Gefahren von zu hohen Geschwindigkeiten

Ständige Kontrolle der Geschwindigkeit durch Anpassung an Verkehrsverhältnisse, Straßenverhältnisse, Witterungs- und Sichtverhältnisse

Kenntnisse und Akzeptanz der Geschwindigkeitsregelungen

Kenntnis der Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit und Schadstoffemissionen

Wahl umweltschonender Geschwindigkeiten

Realistische Selbsteinschätzung des eigenen Geschwindigkeitsverhaltens

Wissen um das Risiko von Geschwindigkeitsrausch und Geschwindigkeitsgewohnheiten

b)
Vorausschauendes Verhalten

c)
Sicherheitsabstände

d)
Wahl der Geschwindigkeit in Abhängigkeit von Straße, Verkehr, Witterungs- und Sichtverhältnissen

e)
Lärmschutz

f)
Geschwindigkeitsvorschriften

g)
Warnzeichen.

9.
Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung

a)
Einfahren, Anfahren

b)
Überholen, Vorbeifahren, Ausweichen

c)
Nebeneinanderfahren

d)
Abbiegen

e)
Wenden

f)
Rückwärtsfahren

g)
Kenntnis der Verkehrsregelungen bei verschiedenen Fahrmanövern. Insbesondere durch

-
Kennen und Wahrnehmen von Gefahren bei Fahrmanövern

-
Verkehrsbeobachtung üben

-
Erfahrung, daß sie erhöhte Konzentration erfordern

-
Lernen, verantwortungsvoll zu entscheiden, ob und wo man Fahrmanöver ausführen kann oder davon absehen soll.

10.
Ruhender Verkehr

Zu wenig Straßenraum - zu viele Autos

a)
Ruhender Verkehr

Halten und Parken

Einrichtungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs

b)
Ein- und Aussteigen

Sichern des Fahrzeugs

c)
Absichern liegengebliebener Fahrzeuge

d)
Anschleppen, Abschleppen und Schleppen.

11.
Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

a)
Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen

b)
Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen

Blaues und gelbes Blinklicht

Sonderrechte

c)
Verhalten nach Verkehrsunfall

Absichern und Hilfeleistung für Verletzte

Verpflichtungen

d)
Ahndung von Fehlverhalten

Verwarnung, Bußgeld, Fahrverbot, Strafe

e)
Verkehrszentralregister

Punktsystem

f)
Entzug der Fahrerlaubnis

g)
Verlust des Versicherungsschutzes

Schadenersatz, Regreß

h)
Begutachtungsstelle für Fahreignung

Medizinisch-psychologische Untersuchung.

12.
Lebenslanges Lernen

a)
Besondere Risikofaktoren bei

-
Fahranfängern

-
Jungen Fahrern

-
Älteren Fahrern

b)
Hilfen

insbesondere durch

-
Aufbauseminare (Führerschein auf Probe)

-
Aufbauseminare für Kraftfahrer (ASK)

-
Verkehrspsychologische Beratungsgespräche

-
Erfahrungsaustausch für Fahranfänger

c)
Risiken durch Informations- und Kommunikationsdefizite im Straßenverkehr

d)
Verkehrssicherheit durch Weiterbildung

e)
Sicherheitstraining

f)
Kurse zur umweltschonenden Fahrweise.


Anlage 2.1 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen A, A1 (4 Doppelstunden), in der Klasse M (2 Doppelstunden)



1.
Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug

a)
Persönliche Voraussetzungen

-
Eignung unter besonderer Berücksichtigung des Fahrens motorisierter Zweiräder

-
Körperliche Voraussetzungen

-
Fitneß

b)
Schutz des Fahrers/Beifahrers

Anforderungen an Schutzhelme, geeignete Schutzkleidung, Schuhwerk, Handschuhe und sonstiges Sicherheitszubehör; auffällige, auf weite Entfernung erkennbare Bekleidung, Verletzungsschutz, Wetterschutz

c)
Betriebs- und Verkehrssicherheit

Prüfung, Wartung und Pflege

Technische Veränderungen am Motorrad

Folgen/Beladen und Besetzung des Motorrades/Gewichtsverteilung

Sicherung des Gepäcks/Folgen falscher Gewichtsverteilung, Einstellung von Federung und Dämpfung, Einstellung von Bedienhebeln

"Einmotten" und Wiederinbetriebnahme des Motorrades

d)
Umweltschonung

Bleifreier Kraftstoff, Katalysator

Schalldämpfung des Auspuffgeräuschs (laut ist out)

Altöl und gebrauchte Filter umweltgerecht entsorgen.

2.
Besonderes Verhalten beim Motorradfahren

a)
Verhalten bei zweiradspezifischen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Fahren in Fahrstreifen, Überholverbote % besondere Gefahren für Motorradfahrer durch:

Fahrbahn, andere Verkehrsteilnehmer, Witterung, Sicht- und Verkehrsverhältnisse

b)
Fahrbahn "lesen"

Sand/Splitt/Teerverfugungen/Öl/Nässe/ Glätte/Laub/Schmutz/Schienen/Gullys/ Markierungen/Schlaglöcher/Spurrillen/Gegenstände auf der Fahrbahn

c)
Sehen und gesehen werden

Visier, Sichtfeld, Sehhilfen, Adaption

Blickschulung, Blickrichtung, Blicktechnik, Helm, Reflektoren, Beleuchtung

Sichthindernisse, Gefahr des Übersehenwerdens.

d)
Mitnahme von Personen

Kinder, Erwachsene

Verhalten des Sozius: beim Anfahren, beim Bremsen, in Kurven und beim Ausweichen

e)
Umweltbewußtes Verhalten

Kein unnötiges Beschleunigen - vorausschauendes Fahren, Abschalten des Motors beim Warten, Rollen lassen des Kraftrades.

3.
Besondere Schwierigkeiten und Gefahren

a)
Hauptgefahren durch andere:

Übersehen werden von Linksabbiegern und anderen Wartepflichtigen, von Überholenden und Entgegenkommenden in Kurven

b)
Fahren unter erschwerten Bedingungen

Kälte - Wärme - Regen - Sichtbehinderung - Aquaplaning - Nebel, Eis- und Schneeglätte, Matsch, Streumittel

c)
Fahren bei Dämmerung oder bei Dunkelheit:

Erschwerte Erkennbarkeit von Fahrbahnzuständen und Verkehrsabläufen

d)*) Motorräder mit Beiwagen

 
Fahrzeugrechtliche Bestimmungen, Beiwagen rechts oder links, Anlenkung

Bremsen, Beleuchtung, Fahrphysikalische Unterschiede zum Solobetrieb, besonders beim Beschleunigen, Bremsen und Kurvenfahren

Beladen des Gespanns

e)
Motorrad mit Anhänger

Rechtliche Bestimmungen

Verbindungseinrichtungen, Gefahren: beim Kurvenfahren, durch Geschwindigkeit und beim Bremsen

f)
Verhalten nach Unfällen

Absicherung der Unfallstelle mit geeigneten Mitteln, Umgang mit verletzten Motorradfahrern, besondere Probleme bei Leistung Erster Hilfe: Abnahme des Helms, schwere Verletzungen, offene Brüche.

---
*)
gilt nicht für M
---

4.
Fahrtechnik und Fahrphysik

a)
Bedeutung der Grundfahraufgaben

b)
Anfahren und Stabilisieren der Fahrbewegung

Antriebskräfte, Geschwindigkeitsabhängige Stabilität der Fahrbewegung

Kreiselkräfte/Unterbrechung der Kreiselkräfte

c)
Kurven

Kurvenarten. Lenkimpulse/Einleitung der Kurvenfahrt, Fliehkraft, Schräglage (Drücken, Legen)

Seitenführungskräfte/Antriebskräfte/Bremskräfte

Blicktechnik in der Kurve, Bremsen in Schräglage, Aufrichten des Motorrades, Ausbrechen

d)
Bremsen

Wirkung von Hand- und Fußbremse/dynamische Achslastverlagerung, Abstimmen der Bremskräfte bei getrennter Hand- und Fußbremse (kurzer und langer Radstand, unterschiedliche Belastung - Sozius/Gepäck, Schwerpunkthöhe)

Abstimmen der Bremskräfte bei integralen Bremssystemen, Bremswirkung in Abhängigkeit von Gewicht, Reifen und Fahrbahnoberfläche*)

Vollbremsung/Gefahrenbremsung

Blockieren: Vorderrad - Hinterrad. Grenzen der Automatischen Blockierverhinderer bei motorisierten Zweirädern, Störkräfte beim Bremsen*)

e)
Ausweichen

Ausweichen als Notmanöver mit und ohne vorhergehendes Bremsen, Ausweichweg im Vergleich zu mehrspurigen Kraftfahrzeugen

f)
Kritische Fahrzustände/Ursachen

Pendeln, Flattern, Winddruck von vorn und von der Seite.

---
*)
nicht für A1, M


Anlage 2.2 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klassen B und S (2 Doppelstunden)



1.
Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung - umweltbewußter Umgang mit Kraftfahrzeugen

a)
Technik, Physik

-
Betriebs- und Verkehrssicherheit

-
Wartung und Pflege der Fahrzeuge

-
Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO 1)

-
Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten

b)
Personen- und Güterbeförderung

-
Personenbeförderung

-
Ladeflächen und Beladung 1)

c)
Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug

-
Energiesparende Fahrweise

-
Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.

2.
Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

a)
Fahrgeschwindigkeit

b)
Fahren in Fahrstreifen

c)
Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen

d)
Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen

e)
Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen

f)
Bremsen

-
Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse) 1)

-
Benutzung der Bremsen (degressiv - progressiv)

-
Bremsen im Gefälle und bei Gefahr

g)
Zusammenstellung von Zügen 1)

-
Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen

-
Stützlast

-
Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren

-
Beleuchtung

h)
Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz)

i)
Abgrenzung zur Klasse BE. 1)

---
1)
Gilt nicht für Klasse S.


Anlage 2.3 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse C (10 Doppelstunden), in der Klasse C1 (6 Doppelstunden)



1.
Persönliche Voraussetzungen und Arbeitsplatz

a)
Fahrerlaubnis

Erteilungsvoraussetzungen, Befristung

b)
Papiere

Persönliche, Fahrzeugpapiere

c)
Sozialvorschriften

EG-Kontrollgerät, Lenk- und Ruhezeiten

d)
Arbeitsplatz

Sitz- und Spiegeleinstellung (toter Winkel)

Klimatisierung, Sichtbehinderung des Fahrers aufgrund der Bauart des Fahrzeugs

2.
Besondere Vorschriften aus der Straßenverkehrs-Ordnung/Transportvorschriften

a)
Geschwindigkeit, Abstand

b)
Bahnübergänge

c)
Halten und Parken

d)
Personenbeförderung

e)
Fahrverbote

Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Ferienreiseverordnung, sonstige Wechselaufbauten, Unterfahrschutz.

f)
Vorschriften zum Transport von Gütern

Ladungspapiere (national und grenzüberschreitend)

3.
Kraftstrang

a)
Motor

b)
Kupplung, Wandler

c)
Getriebe

d)
Antriebswellen

e)
Differential(e)

f)
Achsantrieb, Radantrieb

g)
Antriebs-Schlupf-Regelung (ASR)

4.
Fahrwerk/Elektrische Anlagen

a)
Federung

b)
Räder, Reifen, Radabdeckungen, Schneeketten

c)
Aufbauten

d)
Lichtmaschine/Batterie(n)

e)
Beleuchtung

f)
Sonstige elektrische Einrichtungen

5.
Lkw-Bremsen

a)
hydraulische Bremsanlage

b)
Druckluftbeschaffungsanlage

c)
Kombinierte Druckluft-hydraulische Bremsanlage

d)
Zweikreis-Druckluftbremsanlage

e)
Automatisch-lastabhängige Bremse (ALB)

f)
Feststellbremse

6.
Lkw-Bremsen und Fahrzeuguntersuchungen; Geschwindigkeitsregler

a)
Dauerbremsen

b)
Automatischer Blockierverhinderer (ABV)

c)
Kontrollen, Wartung und Pflege der Bremsanlage

d)
Fahrzeuguntersuchungen

e)
Geschwindigkeitsregler

7.
Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalische Gesetzmäßigkeiten

Kraftschluss, Reibung, Rollwiderstand, Luftwiderstand, Steigungen und Gefälle, Fliehkraft, Seitenführungskraft, Auswirkungen unterschiedlicher Ladung

8.
Vorschriften über Ausrüstungs-, Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen

a)
Fahrzeug

Unterlegkeil(e), Warnleuchte(n), Warndreieck, Parkwarntafel, Verbandkasten, Abschleppverbindungen

b)
Fahrzeuggewichte und -abmessungen

c)
Geschwindigkeitsbegrenzer

d)
die Entgegennahme, den Transport und die Ablieferung von Gütern

-
Gefahrgut

-
Abfall

e)
Sicherheitsbestimmungen (Berufsgenossenschaft)

Warnweste, Sicherheitsrelevante Schuhe

Ein- und Aussteigen

9.
Ladungssicherung/Abfahrtkontrolle

a)
Kontrolle des Ladeguts (einordnen und befestigen)

b)
Sicherung verschiedener Arten von Ladegut (z. B. flüssiges oder hängendes Ladegut)

c)
Ausrüstung für das Be- und Entladen von Gütern

d)
Abfahrtkontrolle; Erkennen und Beseitigung einfacher Störungen

10.
Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung

a)
Wartung, Pflege und Kontrolle

b)
Energiesparende Fahrweise

c)
Alternative Kraftstoffe

d)
Zeit- und Streckenplanung

e)
Luftwiderstand (z. B. Spoiler, Plane, Aufbauten)

f)
Kartenlesen, Streckenplanung, Navigationssysteme


Anlage 2.4 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse CE (4 Doppelstunden)



1.
Zusammenstellung von Zügen

a)
Einrichtungen zur Verbindung

Wartung und Prüfung

b)
An- und Abkuppeln, Auf- und Absatteln

c)
Abmessungen,

zulässige Achslast, zulässige Gesamtmasse der Züge

d)
Massen in Abhängigkeit von fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen.

2.
Lastzugbremsen

a)
Auflaufbremse(n)

b)
Zweitleitungs-Druckluftbremse.

3.
Lastzugbremsen

a)
Bremskraftregelung

b)
Automatische Blockier-Verhinderer (ABV)

c)
Feststellbremse

d)
Dauerbremse

e)
Fahrzeuguntersuchungen.

4.
Fahren mit Zügen

a)
Sicherheitskontrollen

b)
Gliederzug

c)
Sattelkraftfahrzeug

d)
Bremsen

e)
Rangieren

f)
Befahren von Kurven, Steigungen und Gefällen

g)
Fahren mit übergroßen und überschweren Fahrzeugen

h)
Fahren unter erschwerten Witterungsbedingungen

i)
Ladung/Ladungssicherung

j)
toter Winkel.


Anlage 2.5 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen D (18 Doppelstunden) und D1 (10 Doppelstunden) *)



1.
Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis D1 und D

a)
Personenbeförderung in Bussen

Sicherheit, Unfallbeteiligung

b)
Definition Kraftomnibusse

c)
Einteilung der Kraftomnibusse nach Größe, Art, Verwendung

2.
Rahmen, Fahrwerk, Elektrische Anlage

a)
Rahmen und Fahrgestelle

unterschiedliche Motoreinbauvarianten, Aufbau, Gitterrohrrahmen, Federung, Dämpfung, Achsen

b)
Räder und Reifen

Arten, Reifenschäden

Radwechsel

Schneeketten:

-
Arten

-
Montage

c)
Lenkung

d)
Elektrische Anlage

Batterie, Prüfung/Ladung, Lichtmaschine, Anlasser, Bordelektrik, Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Klimatisierung, weitere Stromverbraucher

3.
Fahrerplatz - Innenraum

Zugang von außen

a)
Fahrerplatz

Linienbus, Reisebus

Begleitpersonal

Signalanlagen:

-
Video - Außenbeobachtung

b)
Informations- und Unterhaltungsanlage

Lautsprecheranlage, Radioanlage, Fernseh-/Videoanlage

c)
Innenraum

Fahrgastraum - Beleuchtung:

Innenbeleuchtung, Bodenbeleuchtung, Nachtbeleuchtung, Ein- und Ausstiege, Notausstiege, Türöffnung bei Reisebussen: Stauraum, Kraftstoffbehälter

4.
Kraftstrang

a)
Motoren

b)
Einspritzanlage

c)
Abgasanlage

d)
Kupplung

e)
Getriebe

f)
Antriebswellen

g)
Differential

5.
Bremsanlagen (1)

a)
Bauteile

b)
gesetzliche Vorschriften

c)
Arten von Bremsanlagen

6.
Bremsanlagen (2)

a)
Einzelaggregate der Bremsanlage

b)
Feststellbremsanlage

7.
Bremsanlagen (3)

a)
Betriebsbremsanlage

b)
Dauerbremsanlage

8.
Bremsanlagen (4)

a)
Gelenkbusanlage

b)
Luftfederung - Gelenkbus

c)
Drehgelenk - Knickschutz

d)
Antrieb-Schlupf-Regelung (ASR) und Automatischer Blockierverhinderer (ABV)

e)
Automatisch-lastabhängige Bremse (ALB)

f)
Anhängerkupplung

g)
Anhänger hinter Kraftomnibussen

9.
Personenbeförderung, Fahrzeug- und Beförderungsdokumente

a)
gesetzliche Regelung des Personenverkehrs

Grundzüge des Personenbeförderungsrechts, Freistellungsverordnung

b)
Arten des Personenbeförderungsverkehrs

Gelegenheitsverkehr,

Linienverkehr, Schulbusverkehr, Marktfahrten, Theaterfahrten, grenzüberschreitender Verkehr

c)
Fahrzeug- und Beförderungsdokumente für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr

d)
Haltestellen

e)
Kennzeichnung und Beschilderung von Linienbussen

10.
BO-Kraft, Bau- und Betriebsvorschriften

a)
BO-Kraft

Allgemeine Vorschriften

Fahrdienst, Fahrgäste, Beförderungspflicht,

Ausrüstung und Beschaffenheit

b)
Sondervorschriften

O-Bus

Linienverkehr

Fahrzeuguntersuchungen nach BO-Kraft

c)
Ordnungswidrigkeiten

Nichtraucherzonen

Kennzeichnung von Schulbussen, Kennzeichnung von Sitzplätzen für behinderte Menschen

Rollstuhlfahrer

Gurtanlegepflicht

d)
Verhalten im Fahrdienst

mitzuführende Papiere

Fundsachen

11.
StVZO-Bestimmungen zu Kraftomnibussen

Sondervorschriften für Kraftomnibusse

Bauart, bestimmte Höchstgeschwindigkeit,

Abmessung, Anhängerbetrieb,

Kurvenlaufeigenschaften,

Achslasten, Gesamtgewicht,

Besetzung, Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Anordnung der Fahrgastsitze,

Einrichtung zum sicheren Führen der Fahrzeuge, Heizung, Belüftung,

Einrichtungen zum Auf- und Absteigen,

Fußboden, Türen - Notausstiege, Feuerlöscher, Erste Hilfe-Material, Gänge, Bereifung,

Lenkeinrichtung, Diebstahl-, Alarmeinrichtungen,

Scheiben und Scheibenwischer, Unterlegkeile,

Abgase, Abgasuntersuchung, Geschwindigkeitsbegrenzer,

Geschwindigkeitsschilder

12.
Fahrphysik

a)
Wirkung von Kräften

Kraftschluss, Widerstände, Luftwiderstände, Steigungswiderstände, Fliehkräfte, Seitenführungskraft, Kurvenfahrten

b)
Benutzung von Spiegeln

13.
Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre (1)

Verhalten im Straßenverkehr, Vermittlung der Verhaltensweisen unter besonderer Berücksichtigung der Verantwortung als Kraftomnibus-Fahrer

Fahren in Fahrstreifen

Sonderfahrstreifen

Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorbeifahren, Vorfahrt, besondere Verkehrslagen, Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Einfahren, Anfahren

14.
Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre (2)

Halten und Parken, Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen, Warnzeichen, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Bahnübergänge, Fußgängerüberwege, Schulbusse, Haltestellenregelung, sonstige Pflichten des Fahrzeugführers, Verkehrshindernisse, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Ordnungswidrigkeiten

15.
Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren mit Kraftomnibussen; Umweltschutz, energiesparendes und wirtschaftliches Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung

a)
Umweltschutz

Energiesparendes und gleichmäßiges Fahren, Lärmschutz

b)
Alternative Kraftstoffe und Antriebe

c)
Umweltschutz bei Wartung, Pflege und Kontrollen des Kraftomnibusses

d)
Umweltgerechtes Entsorgen von Abfällen

e)
Karten lesen, Streckenplanung, Navigationssysteme

16.
Fahren mit Kraftomnibussen

Verhalten bei Pannen und nach Unfällen

a)
Verhalten in schwierigen Situationen

besondere Seitenwindempfindlichkeit von Kraftomnibussen, Aquaplaning, Nebel, Wintergefahren, Verhalten als Schulbusfahrer

b)
Liegenbleiben von Bussen

Pannen, Schutz der Fahrgäste, Notfallmaßnahmen, Evakuierung

c)
Fahrerbedingte Unfallfaktoren

Übermüdung, Ernährung, Alkohol, Drogen, Medikamente, Krankheit, Ablenkung

d)
Verhalten bei Unfällen

17.
Sozialvorschriften, Arbeitsrecht, sonstige Bestimmungen

a)
Verordnung (EWG) Nr. 3820/85

b)
Grundzüge des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

c)
Grundzüge des Fahrpersonalgesetzes

d)
Grundzüge der Fahrpersonalverordnung

e)
Verordnung über das Kontrollgerät (EWG) Nr. 3821/85

f)
Fahrpersonal und Kraftfahrzeuge

g)
Kontrollmittelverordnung

h)
Kontrollen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz

i)
Grundzüge des Arbeitszeitgesetzes

18.
Sicherheitskontrollen

a)
Abfahrkontrolle

Verkehrs- und Betriebssicherheit

Räder und Bereifung, elektrische Einrichtungen, Bremsanlage, Ausrüstung

b)
Unterrichtung über Handfertigkeiten, die im Rahmen der praktischen Ausbildung und Prüfung beherrscht werden müssen

Die Punkte "Ausrüstung, Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern, Automatisch-lastabhängige Bremse, Dauerbremse, Haltestellenbremse, Kupplung, Wandlerkupplung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Besonderheiten bei Gelenkbussen und Kneeling" entfallen bei Klasse D1.

---
*)
Bei Erweiterung von Klasse D1 auf Klasse D 8 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.


Anlage 2.6 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse L (2 Doppelstunden)



1.
Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, Zusammenstellen von Zügen

Einfahren in Straßen

Überqueren von Straßen

Abbiegen, auch unter Berücksichtigung ausschwenkender Teile

Beobachtung nach hinten (Spiegel, Teleskopspiegel, toter Winkel)

Fahrbahnbenutzung

Sonstige Pflichten von Führern langsamer Fahrzeuge bei Kolonnenbildung

Zusammenstellen von Zügen

Zusammenstellen von Zügen mit unterschiedlichen Bremsanlagen

Achsenabhängig (ein- oder mehrachsig)

selbstfahrende Arbeitsmaschine, auch mit Anhänger, Zuggabel, Anhängerkupplung, Stützrad bei Einachsanhängern

Beachtung der fahrzeugbezogenen Vorschriften

Zulassungsfreiheit und Zulassungspflicht auch bei Anhängern; Geschwindigkeitsschilder, Fabrikschild und vorgezogene Untersuchungen

Kennzeichnungspflichten

Kenntlichmachung von verkehrsgefährdenden Fahrzeug- oder Anbauteilen

Überbreite, Überlänge, Zwillingsräder.

2.
Technik und Sicherungseinrichtungen

Bremsen

Betriebsbremse, hydraulische Bremse

Druckluftbremse

Auflaufbremse und Feststellbremse

Einzelradbremsen

Unterlegkeile

Lenkung

Räder/Bereifung

Anbaugeräte und Ladung

Be- und Entlastung der Achsen

Betriebsgeschwindigkeit

Ladung.


Anlage 2.7 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse T (6 Doppelstunden)



1.
Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, Zusammenstellen von Zügen

Einfahren in Straßen

Überqueren von Straßen

Abbiegen, auch unter Berücksichtigung ausschwenkender Teile

Beobachtung nach hinten (Spiegel, Teleskopspiegel, toter Winkel)

Fahrbahnbenutzung

Sonstige Pflichten von Führern langsamer Fahrzeuge bei Kolonnenbildung

Zusammenstellen von Zügen

Zusammenstellen von Zügen mit unterschiedlichen Bremsanlagen

Achsenabhängig (ein- oder mehrachsig)

selbstfahrende Arbeitsmaschine, auch mit Anhänger, Zuggabel, Anhängerkupplung, Stützrad bei Einachsanhängern

Beachtung der fahrzeugbezogenen Vorschriften

Zulassungsfreiheit und Zulassungspflicht auch bei Anhängern; Geschwindigkeitsschilder, Fabrikschild und vorgezogene Untersuchungen

Kennzeichnungspflichten

Kenntlichmachung von verkehrsgefährdenden Fahrzeug- oder Anbauteilen

Überbreite, Überlänge, Zwillingsräder.

2.
Technik und Sicherungseinrichtungen

Bremsen

Betriebsbremse, hydraulische Bremse

Druckluftbremse

Auflaufbremse und Feststellbremse

Einzelradbremsen

Unterlegkeile

Lenkung

Räder/Bereifung

Anbaugeräte und Ladung

Be- und Entlastung der Achsen

Betriebsgeschwindigkeit

Ladung.

3.
Fahren mit Zügen, Zusammenstellen von Zügen

a)
Ladungssicherung

b)
Besonderheiten der Fahrbahnbenutzung

-
mit bis zu zwei Anhängern

-
bis zu 60 km/h

-
mit Ladung land- und forstwirtschaftlicher Güter

c)
Besonderheiten bei der Zusammenstellung von Zügen; Fahren mit Allradantrieb

d)
Verhalten an Bahnübergängen.

4.
Wirkung von Kräften beim Fahren

a)
Kraftschluß, Reibung, Rollwiderstand

b)
Auswirkungen unterschiedlicher Ladungen

c)
in Steigungen und Gefällen

d)
Luftwiderstand, Seitenführungskraft, Fliehkraft

e)
Kippmomente.

5.
Bremsanlagen

a)
Druckluftbeschaffungsanlage

b)
Kombinierte Druckluft - hydraulische Bremsanlage

-
Zugfahrzeug hydraulisch

-
Anhänger Druckluft

c)
Druckluftbremse, Zweileitungsbremse.

6.
Bremsanlagen des Anhängers

a)
Manueller Bremskraftregler

b)
Automatisch-lastabhängige Bremskraftregelung

c)
Hilfs- und Feststellbremsanlage

d)
Beleuchtungseinrichtungen an Anhängern.


Anlage 2.8 (zu § 4 Abs. 4)


Anlage 2.8 wird in 1 Vorschrift zitiert

Mindestdauer des Unterrichts für den klassenspezifischen Zusatzstoff

B2 Doppelstunden
C16 Doppelstunden
C1 (Vorbesitz D1)2 Doppelstunden
C1 (Vorbesitz D)2 Doppelstunden
C10 Doppelstunden
C (Vorbesitz C1)4 Doppelstunden
C (Vorbesitz D1)4 Doppelstunden
C (Vorbesitz D)2 Doppelstunden
CE4 Doppelstunden
D110 Doppelstunden
D1 (Vorbesitz C1)4 Doppelstunden
D1 (Vorbesitz C)4 Doppelstunden
D18 Doppelstunden
D (Vorbesitz C)8 Doppelstunden
D (Vorbesitz C1)12 Doppelstunden
D (Vorbesitz D1)8 Doppelstunden
L2 Doppelstunden
S2 Doppelstunden
T6 Doppelstunden



Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1) Sachgebiete für den praktischen Unterricht für alle Klassen



1 Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt

1.1
Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs

1.2
Sitzposition

1.3
Einstellung der Spiegel

1.4
Lenkradhaltung (-führung); Lenkerhaltung 1)

1.5
Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurtes; Helm Auf- und Absetzen 1) 3)

1.6
Einstellung der Kopfstützen

1.7
Bedienungseinrichtungen

2 Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken

3 Gangwechsel

 
(Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden.)

3.1
Umweltschonendes Anpassen der Getriebegänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf

3.2
Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten

4 Fahrbahnbenutzung

4.1 Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren Fahrstreifen

4.2 Verhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel

5 Abbiegen und Fahrstreifenwechsel

5.1
Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen

5.2
Abbiegen in Grundstücke

5.3
Einordnen zum Abbiegen

5.4
Fahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang

6 Rückwärtsfahren und Wenden

6.1
Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt 2)

6.2
Rückwärtsfahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung 2)

6.3
Wenden

7 Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen

8 Fahrgeschwindigkeit

8.1
Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse

8.2
Abstandhalten vom vorausfahrenden Fahrzeug (auch bei geringer Geschwindigkeit)

8.3
Fahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften

8.4
Fahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften

8.5
Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 4)

8.6
Bremsen in Gefahrensituationen

9 Autobahnen und Kraftfahrstraßen 4)

9.1
Einfahren, Ausfahren

9.2
Seitenstreifen

9.3
Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

9.4
Parkplätze, Raststätte und Tankstellen

10 Überholen

 
(Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 4) zu üben)

11 Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren

11.1
Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse

11.2
Heranfahren an die bevorrechtigte Straße

11.3
Einfahren in Vorfahrtstraßen

11.4
Bremsbereitschaft

11.5 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen

11.6 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Verkehrszeichen

11.7 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrszeichen

11.8 Verhalten beim Befahren von Kreisverkehren

11.9 Verhalten an Bahnübergängen

12 Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern

12.1
beim Abbiegen

12.2
beim Geradeausfahren

12.3
an Fußgängerüberwegen

12.4
in verkehrsberuhigten Bereichen

12.5
an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel

12.6
an Schulen und bei Verkehrszeichen 136 (Kinder)

13 Halten und Parken

13.1
Halten in Steigungen und in Gefällstrecken

13.2
Einfahren in eine Parklücke 2)

13.2.1
zwischen hintereinander stehenden Fahrzeugen

13.2.2
zwischen nebeneinander stehenden Fahrzeugen

13.3
Maßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs

13.4
Maßnahmen zur Sicherung liegen gebliebener Fahrzeuge

14 Vorausschauendes Fahren

14.1
Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer

14.2
Beobachtung des Fahrverhaltens der anderen Fahrzeugführer

14.3
Beobachtung des Verkehrsraumes

15 Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen

16 Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen

17 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für die Klassen A1, A und M

17.1
Sicherheitskontrolle

Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes von

-
Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)

-
Not-Aus-Schalter

-
Antriebselementen (Kette, Belt-Drive, Kardan)

Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe

-
Ein- und Ausschalten

-
Funktion prüfen von:

-
Standlicht

-
Abblendlicht

-
Fernlicht

-
Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung

-
Nebelschlussleuchte

-
Warnblinkanlage

-
Blinker

-
Hupe

-
Bremsleuchte

-
Kontrollleuchten benennen

-
Rückstrahler Vorhandensein

-
Beschädigung

Lenkung

-
Lenkschloss entriegeln

Bremsanlage

Funktionsprüfung der Bremsen

Flüssigkeitsstände

-
Motoröl

-
Kühlmittel

17.2
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

17.2.1
Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit

17.2.2
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

17.2.3
Ausweichen ohne Abbremsen

17.2.4
Ausweichen nach Abbremsen

17.2.5
Slalom

17.2.6
Langer Slalom

17.2.7
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus

17.2.8
Stop and Go

17.2.9
Kreisfahrt

17.3
Klassenspezifische Besonderheiten

17.3.1
Fahren im Fahrstreifen

17.3.2
Fahren in Kurven

17.3.3
Fahren mit Schutzkleidung

18 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für die Klassen B und S

18.1
Sicherheitskontrolle

-
Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)

-
Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe

-
Ein- und Ausschalten

-
Funktion prüfen von

-
Standlicht

-
Abblendlicht

-
Fernlicht

-
Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung

-
Nebelschlussleuchte

-
Warnblinkanlage

-
Blinker

-
Hupe

-
Bremsleuchte

-
Kontrollleuchten benennen

-
Rückstrahler

-
Vorhandensein

-
Beschädigung

-
Lenkung

-
Lenkschloss entriegeln

-
Überprüfung des Lenkspiels

-
Bremsanlage

Funktionsprüfung von

 
-
Betriebsbremse

-
Feststellbremse

-
Flüssigkeitsstände

-
Motoröl

-
Kühlmittel

-
Scheibenwaschflüssigkeit

18.2
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

18.2.1
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

18.2.2
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)

18.2.3
Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)

18.2.4
Umkehren

18.2.5
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

19 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse C1 und C

19.1
Sicherheitskontrollen

19.1.1
praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6

19.1.2
Zusätzliche Überprüfung

19.1.2.1
Überprüfung der Federung/Luftfederung

19.1.2.2
Funktionsprüfung von

-
Betriebsbremse

-
Feststellbremse

19.2
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

19.2.1
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

19.2.2
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)

19.2.3
Rückwärts quer oder schräg einparken

19.2.4
Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen

19.3
Klassenspezifische Besonderheiten

19.3.1
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der "Toten Winkel"

19.3.2
Nutzung von Fahrstreifen

19.3.3
Einschätzen des besonderen Raumbedarfs

19.3.4
Beschleunigen, Bremsen und Kurvenverfahren (Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustandes)

19.3.5
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten

19.3.6
Sicherheitsabstand

19.3.7 Verhalten gegenüber nachfolgenden schnelleren Fahrzeugen

19.3.8 Verhalten an Bahnübergängen

19.3.9
Richtiger Einsatz von Betriebsbremse, Retarder und Motorbremse

19.3.10
Ladungssicherung

20 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse D1 und D

20.1
Sicherheitskontrollen

20.1.1
praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6

20.1.2
Zusätzliche Überprüfungen Handfertigkeiten

20.1.2.1
Erläutern oder Demonstrieren der

-
Notausstiege

-
Rückhalteeinrichtungen für Fahrgäste

-
Einstiegshilfen

20.1.2.2
Überprüfung der Federung/Luftfederung

20.1.2.3
Funktionsprüfung von

-
Betriebsbremse

-
Feststellbremse

-
Haltestellenbremse

20.1.2.4
Richtiges Beladen der Gepäckräume

20.2
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

20.2.1
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

20.2.2
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)

20.2.3
Rückwärts quer oder schräg einparken

20.2.4
Halten zum Ein- oder Aussteigen

20.3
Klassenspezifische Besonderheiten

20.3.1
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der "Toten Winkel"

20.3.2
Nutzung von Fahrstreifen

20.3.3
Einschätzen des besonderen Raumbedarfs

20.3.4
Beschleunigen, Bremsen und Kurvenfahren (Berücksichtigung stehender Fahrgäste)

20.3.5
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten

20.3.6 Vorausschauendes Fahren, behutsames Beschleunigen und gefühlvolles Bremsen

20.3.7
Sicherheitsabstand

20.3.8 Verhalten gegenüber nachfolgenden schnelleren Fahrzeugen

20.3.9 Verhalten an Bahnübergängen

20.3.10
Richtiger Einsatz von Betriebsbremse, Retarder und Motorbremse

21 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klassen BE, C1E, D1E und DE

21.1
Zusammenstellen des Zuges

21.1.1
Prüfen der Zugmaße

21.1.2
Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zul. Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast, ggf. Aufliegelast)

21.2 Verbinden und Trennen von Zügen mit einachsigem Anhänger (Kugelkopfkupplung)

21.2.1
Anhänger ankuppeln

21.2.2
Anhänger abkuppeln

21.3
Sicherheitskontrollen am Zug

21.3.1
praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6

21.3.2
Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)

21.3.3
Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers

21.3.4
Funktion der Bremsanlage

21.4
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

21.4.1
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

21.4.2
Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (nur Klasse C1E)

21.5
Klassenspezifische Besonderheiten

21.5.1
beim Fahren

-
Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällestrecken und Steigungen

-
Verhalten an Bahnübergängen

-
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der "Toten Winkel"

-
Nutzung von Fahrstreifen

-
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten

-
Sicherheitsabstand

-
Rückwärtsfahren (Absicherung)

21.5.2
beim Abstellen

-
Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)

-
Kenntlichmachung

22 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse CE

22.1
Zusammenstellen des Zuges

22.1.1
Prüfen der Zugmaße

22.1.2
Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zul. Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast bei Starrdeichselanhängern, ggf. Aufliegelast, Motorleistung)

22.2 Verbinden und Trennen von Zügen mit Anhänger bzw. Auf- und Absatteln

22.2.1
Anhänger ankuppeln

22.2.2
Anhänger abkuppeln

22.2.3
Aufsatteln

22.2.4
Absatteln

22.3
Sicherheitskontrollen am Zug

22.3.1
praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6

22.3.2
Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)

22.3.3
Prüfen der Zuggabel und Drehschemel (Verschleiß, Beschädigung)

22.3.4
Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers

22.3.5
Funktion der Bremsanlage

22.3.6
Ladungssicherung

22.4
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

22.4.1
Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (nicht für Züge mit Starrdeichselanhänger)

22.4.2
Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen

22.4.3
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger)

22.4.4
Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen

22.5
Klassenspezifische Besonderheiten

22.5.1
beim Fahren

-
Einschätzen des besonderen Raumbedarfs

-
Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällestrecken und Steigungen

-
Verhalten an Bahnübergängen

-
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der "Toten Winkel"

-
Nutzung von Fahrstreifen

-
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten

-
Sicherheitsabstand

-
Rückwärtsfahren (Absicherung)

22.5.2
beim Abstellen

-
Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)

-
Kenntlichmachung

23 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse T

 
Zugmaschine im Solobetrieb

23.1
Sicherheitskontrollen

23.1.1
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6

23.1.2
Zusätzliche Überprüfungen

23.1.2.1
Funktionsprüfung von

-
Betriebsbremse (Einzelradbremse außer Funktion)

-
Feststellbremse

23.2
Sicheres Beherrschen der Fahrzeugbedienung unter Berücksichtigung der auf Zugmaschinen anzuwendenden Ausbildungsinhalte dieser Anlage entsprechend Punkt 1 bis 16

Für Zugmaschine mit Anhänger

23.3
Zusammenstellen des Zuges

23.3.1
Prüfen der Zugmaße

23.3.2
Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zul. Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast bei Starrdeichselanhängern)

23.4 Verbinden und Trennen von Zügen mit Anhänger

23.4.1
Anhänger ankuppeln

23.4.2
Anhänger abkuppeln

23.5
Sicherheitskontrollen am Zug

23.5.1
praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6

23.5.2
Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)

23.5.3
Prüfen der Zuggabel und Drehschemel (Verschleiß, Beschädigung)

23.5.4
Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers

23.5.5
Funktion der Bremsanlage

23.5.6
Ladungssicherung

23.6
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

23.6.1
Rückwärtsfahren geradeaus

23.7
Klassenspezifische Besonderheiten

23.7.1
Beim Fahren

-
Einschätzen des Raumbedarfs

-
Einfahren, Ausfahren, Überqueren

-
Überholt werden

-
Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällstrecken und Steigungen

-
Verhalten an Bahnübergängen

-
Nutzen von Fahrstreifen

-
Sicherheitsabstand

-
Rückwärtsfahren (Absicherung)

-
Maßnahmen zur Vermeidung von Fahrbahnverschmutzungen (insbesondere beim Wiedereinfahren in den öffentlichen Verkehrsraum nach Feldarbeiten)

23.7.2
Beim Abstellen

-
Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)

-
Kenntlichmachung.

---
1)
Gilt nur für Zweiradklassen.
2)
Gilt nicht für Zweiradklassen.
3)
Gilt auch für Klasse S, soweit Helmpflicht besteht.
4)
Gilt nicht für Klasse S.


Anlage 4 (zu § 5 Abs. 3) Die besonderen Ausbildungsfahrten für die Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C und CE



siehe BGBl. I 1998 S. 2353


Anlage 5 (zu § 5 Abs. 4) Praktische Mindestausbildung in den Klassen D1, D, D1E und DE



Vorbesitz der Klasse(n)Dauer des VorbesitzesErwerbGrundausbildungÜberlandAutobahnNachtfahrt
CC mehr als 2 JahreD7843
D1642 2
CC bis 2 JahreD141686
D1884 4
B/C1B oder C1 mehr als 2 JahreD331285
D11684 4
B/C1B oder C1 bis 2 JahreD4522148
D1411912 7
D1 D20555
D DE4311
D1 D1E4311



Anlage 6 (zu § 5 Abs. 5) Für die Klassen BE, C1, C, C1E, CE, D1, D1E, D, DE und T Funktions- und Sicherheitskontrolle sowie entsprechende Handfertigkeiten Kontrolle der Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Verkehrs- und Betriebssicherheit



1.
EG - Kontrollgerät (Klassen C1, C, D1 und D)

Analoges EG-Kontrollgerät Digitales EG-Kontrollgerät
Bedienung und Handhabung des analogen EG-Kon-
trollgerätes
- Ausfüllen und Einlegen eines Schaublattes
- Bedienung der Schalter
- Bedeutung der Kontrolllampen und Ausfall eines
Kontrollgerätes kennen
- Benennung der Symbole auf dem Kontrollgerät
Bedienung und Handhabung des digitalen Kontroll-
gerätes unter Verwendung der Fahrerkarte
- vor Beginn der Fahrt, einschließlich Nachtragun-
gen in Form von manuellen Eintragungen bei Ar-
beitszeiten außerhalb der Ruhezeiten
- während der Fahrt
- beim Verlassen des Fahrzeugs
- Bedienung der Schalter
- Bedeutung der Kontrolllampen und Ausfall eines
Kontrollgerätes kennen
- Benennung der Symbole auf dem Kontrollgerät
Auswertung des Schaublattes
a) Wie viele Kilometer wurden gefahren?
b) Wie lange war die Fahrtunterbrechung?
c) Nach wie vielen Stunden wurde die erste Pause
eingelegt?
d) Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefahren?
- am Ende einer Fahrt
- bei Ausfall des Gerätes".
 


2.
Bremsen (alle Klassen)

Sichtprüfung des Standes der Bremsflüssigkeit

Prüfen der Druckwarneinrichtung

Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellen

Prüfen, ob Pedalwege frei sind

Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse

Wirkung des Lufttrockners prüfen; oder bei älteren Fahrzeugen Vorrat des Frostschutzmittels prüfen

3.
Räder, Radaufhängung, Reifen und Lenkung (alle Klassen)

Prüfen der Reifengröße anhand des Fahrzeugscheins

Prüfen der Tragfähigkeit und der Höchstgeschwindigkeit der Reifen anhand des Fahrzeugscheins

Prüfen des Reifenzustandes/Reifendruckes (Profil, Beschädigung, Fremdkörper)

Sichtprüfung des Sitzes der Radmuttern

Prüfen der Felgen auf Beschädigung

Prüfung Reserverad, Sicherung, Zustand

Sichtprüfung der Radaufhängung

Funktion der Lenkhilfe prüfen (stehender, laufender Motor)

Lenkungsspiel prüfen

Ölstand der Servolenkung prüfen

4.
Elektrische Ausstattung/Beleuchtungseinrichtungen/Kontrolleinrichtungen (alle Klassen)

Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuchte vorne, Funktion prüfen

Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler prüfen

Hupe/Lichthupe/Warnblinklicht/Seitenmarkierungsleuchten, Funktion prüfen

Batterie (Anschlüsse, Befestigung) prüfen

Reihenfolge des An- und Abklemmens beim Fremdstart benennen

Kontrolllampen - Blinker/Warnblinklicht/Fernlicht/Handbremse/Automatischer Blockierverhinderer/Temperaturanzeigen benennen bzw. kontrollieren oder Kontrollsysteme erläutern

Schluss-, Umrissleuchten hinten, Funktion prüfen

5.
Motor/Betriebsstoffe (alle Klassen)

Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kontrolle des Kühlflüssigkeitsstandes

Kontrolle des Motorölstandes

Dichtheit der Kraftstoffanlage, Kraftstoffleitung, Kraftstoffvorrat prüfen

Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten (z. B. Lichtmaschine, Servo- und Wasserpumpe)

Wasservorrat in Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage kontrollieren

Einstellung der Scheibenwasch-Spritzdüsen prüfen, gegebenenfalls reinigen

Überprüfung der Zustandsanzeige für die Luftfilteranlage

6.
Ausrüstung/Aufbau/Zusatzeinrichtung (alle Klassen)

Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste (Vorhandensein)

Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung, Zustand)

Verbandkasten (Unterbringung)

Bordwände, Verschlüsse, Gepäckklappen, Plane, Ladeeinrichtung, Ladungssicherung (Zustandkontrolle)

Sichtprüfung der Anhängekupplung

Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit, Beschädigung)

Plane/Spriegel (Zustand und Befestigung kontrollieren, prüfen, ob Plane frei von Wasser oder u. U. von Schnee und Eis)

7.
Handfertigkeiten (Klassen D1 und D)

Erläutern eines Radwechsels

Auswechseln einer Glühlampe im Scheinwerfer (ggf. erläutern) (gilt nicht für Gasentladungslampe)

Auswechseln einer Lampe in Brems-, Blink- oder Schlussleuchte

Funktionsprüfung der Verständigungsanlage mit Regelung der Lautstärke und Umschalten zwischen Fahrer- und Beifahrermikrofon

Funktionsprüfung der Türbetätigungsanlage (auch von außen)

Erläutern oder Demonstrieren des vorschriftsmäßigen Absicherns eines liegen gebliebenen Fahrzeugs

Erläutern oder Demonstrieren der Notbetätigung der Türen

Beschreibung der Handhabung des Feuerlöschers

Kontrolle/Wechsel einer Sicherung bzw. Handhabung des Sicherungsautomaten bei Ausfall

Bedienung der Heizungs- und Lüftungsanlage erklären

8.
Handfertigkeiten (Klassen BE, DE, D1E, CE und C1E)

Funktions- und Sicherheitskontrolle, Handfertigkeiten

Prüfung der Bremsanlagen

Kontrolle der Druckluftbremsanschlüsse und der elektrischen Anschlüsse

Funktionsprüfung der Druckluftbremsanschlüsse oder der Auflaufbremse

Kontrolle von Aufbau, Planen, Bordwänden und sonstigen Einrichtungen zur Sicherung der Ladung




Anlage 7.1 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)



siehe BGBl. I 2002 S. 3299




Anlage 7.2 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)


Anlage 7.2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

siehe BGBl. I 2002 S. 3300




Anlage 7.3 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen D1, D1E, D und DE (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)



siehe BGBl. I 2002 S. 3301