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Zitierungen von § 4 FahrschAusbO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FahrschAusbO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrschAusbO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 FahrschAusbO Ausnahmen (vom 30.10.2008)
... Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn 1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener ...
§ 8 FahrschAusbO Ordnungswidrigkeiten
... vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Abs. 3 oder 4 in Verbindung mit Anlage 2.8 den dort vorgeschriebenen theoretischen Unterricht ... Unterricht nicht erteilt oder erteilen läßt, 2. entgegen § 4 Abs. 6 Satz 1 den dort vorgeschriebenen Ausbildungsplan nicht aufstellt oder entgegen Satz 2 den ... läßt, obwohl der Mindestumfang des theoretischen Unterrichts gemäß § 4 oder der Mindestumfang des praktischen Unterrichts gemäß § 5 nicht ... bis 7.3 ausstellt, obwohl der Mindestumfang des theoretischen Unterrichts gemäß § 4 oder der Mindestumfang des praktischen Unterrichts gemäß § 5 nicht ...
Anlage 1 FahrschAusbO (zu § 4) Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen
Anlage 2.1 FahrschAusbO (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen A, A1 (4 Doppelstunden), in der Klasse M (2 Doppelstunden)
Anlage 2.2 FahrschAusbO (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klassen B und S (2 Doppelstunden)
Anlage 2.3 FahrschAusbO (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse C (10 Doppelstunden), in der Klasse C1 (6 Doppelstunden)
Anlage 2.4 FahrschAusbO (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse CE (4 Doppelstunden)
Anlage 2.5 FahrschAusbO (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen D (18 Doppelstunden) und D1 (10 Doppelstunden) *)
Anlage 2.6 FahrschAusbO (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse L (2 Doppelstunden)
Anlage 2.7 FahrschAusbO (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse T (6 Doppelstunden)
Anlage 2.8 FahrschAusbO (zu § 4 Abs. 4)