Anlage 3b (zu § 27 Absatz 4) Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für gebündelte Bedarfsverkehre
Breite 150 mm
Höhe 70 mm
Schrifthöhe 50 mm
Strichstärke 6 mm
Waagerechter Abstand der Ziffern voneinander 5 mm
Farbe der Schrift weiß
Farbe des Untergrunds grün
(Inhalt: nicht darstellbares Ordnungsnummern-Schild)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 5 PBefRMoG Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr ... 3a Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für Mietwagen Anlage 3b Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für gebündelten ... an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe ein nach außen und innen wirkendes Schild nach Anlage 3b mit der Ordnungsnummer, die die Genehmigungsbehörde erteilt hat, anzubringen." ... nicht darstellbares Ordnungsnummern-Schild)". 9. Nach Anlage 3a wird folgende Anlage 3b eingefügt: „Anlage 3b (zu § 27 Absatz 4) Abmessungen und Beschriftung ... 9. Nach Anlage 3a wird folgende Anlage 3b eingefügt: „ Anlage 3b (zu § 27 Absatz 4) Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5745/a276361.htm