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Anlage 3 - Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

V. v. 21.06.1975 BGBl. I S. 1573; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Geltung ab 01.09.1975; FNA: 9240-1-2 Personenbeförderung
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Anlage 3 (§ 27 Abs. 1) Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes


Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 1975 S. 1585)



 

Zitierungen von Anlage 3 BOKraft

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BOKraft verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BOKraft selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 BOKraft Ordnungsnummer, Unternehmeranschrift (vom 02.08.2021)
... an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe ein nach außen und innen wirkendes Schild nach Anlage 3 mit der Ordnungsnummer, die die Genehmigungsbehörde erteilt hat, anzubringen. (2) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 5 PBefRMoG Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
... Mietwagenverkehr und den gebündelten Bedarfsverkehr". d) Nach der Angabe zu Anlage 3 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Anlage 3a Abmessungen und ... „oder im Rahmen des Bestellvorgangs vereinbarte" eingefügt. 8. Nach Anlage 3 wird folgende Anlage 3a eingefügt: „Anlage 3a (zu § 27 Absatz 3) ...