Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 11.06.2012 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BDGBAPostV k.a.Abk.)

V. v. 28.06.1996 BGBl. I S. 921; aufgehoben durch § 3 V. v. 25.05.2012 BGBl. I S. 1238
Geltung ab 06.07.1996; FNA: 2031-1-29 Disziplinarrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 129 Abs. 1 Satz 2 der Bundesdisziplinarordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 1967 (BGBl. I S. 750, 984) in Verbindung mit § 23 Abs. 2 Satz 3 des Bundesanstalt Post-Gesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325) verordnet das Bundesministerium für Post und Telekommunikation im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:



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