Zitierungen von Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost

Sie sehen die Vorschriften, die auf BDGBAPostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BDGBAPostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und der Museumsstiftung Post und Telekommunikation (BDGPNEDV)
V. v. 25.05.2012 BGBl. I S. 1238; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2575
§ 3 BDGPNEDV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, bei der Unfallkasse Post und Telekom sowie bei der Museumsstiftung Post und Telekommunikation
V. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2575
Artikel 1 BDGPNEDVÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, bei der Unfallkasse Post und Telekom sowie bei der Museumsstiftung Post und Telekommunikation


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