§ 23 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Aromenverordnung und der Käseverordnung
V. v. 17.02.2006 BGBl. I S. 425
Artikel 2 AromVuKäseVÄndV Änderung der Käseverordnung ... § 3 Nr. 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. 2. § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Zulassung von Zusatzstoffen Als ... ersetzt. 2. § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Zulassung von Zusatzstoffen Als Zusatz beim Herstellen und Behandeln von Käse und ... Futtermittelgesetzbuches". d) Im neuen Absatz 3 werden die Angabe „§ 23 Satz 2" durch die Angabe „§ 23 Satz 3" und die Angabe „§ 52 Abs. 1 ... Im neuen Absatz 3 werden die Angabe „§ 23 Satz 2" durch die Angabe „§ 23 Satz 3" und die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 4 des Lebensmittel- und ...
Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel
V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Artikel 2 AromenRAV Änderung der Käseverordnung ... aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „und vorbehaltlich des § 23 " gestrichen. bb) In Nummer 1 Buchstabe e wird das Semikolon am Ende durch ein ... b) In Absatz 2 und Absatz 2a Satz 1 werden jeweils die Wörter „und vorbehaltlich des § 23 " gestrichen. 2. In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „und ... gestrichen. 2. In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „und vorbehaltlich des § 23 " gestrichen. 3. Der sechste Abschnitt wird aufgehoben. 4. § 30 ...
Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe
V. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1362
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