Sechster Abschnitt - Käseverordnung (KäseV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 14.04.1986 BGBl. I S. 412; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Geltung ab 23.11.1985; FNA: 7842-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Sechster Abschnitt (aufgehoben)
§ 23 (aufgehoben)
§§ 24 bis 26

Sechster Abschnitt (aufgehoben)

§ 23 (aufgehoben)


§ 23 hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel V. v. 20. Oktober 2021 BGBl. I S. 4723 m.W.v. 27. Oktober 2021

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§§ 24 bis 26



(aufgehoben)



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