§ 1 - Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße (2. MainDonWStrG k.a.Abk.)

§ 1 (aufgehoben)


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 55 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung G. v. 19. September 2006 BGBl. I S. 2146 m.W.v. 1. Oktober 2006

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Frühere Fassungen von § 1 Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2006Artikel 55 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 19.09.2006 BGBl. I S. 2146

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. MainDonWStrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. MainDonWStrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 2. MainDonWStrG Durchleiten von Wasser
... wasserwirtschaftliche und landeskulturelle Zwecke durch die Wasserstraßen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und die damit zusammenhängenden Fragen werden Bund und Bayern eine ...
§ 4 2. MainDonWStrG Eigentumsverhältnisse und Fischereirechte
... Das Eigentum an den in § 1 Abs. 1 bezeichneten Strecken steht dem Bund zu. (2) Das Fischereirecht an der ... Strecken steht dem Bund zu. (2) Das Fischereirecht an der Kanalstrecke nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 zwischen MDK-km 130,00 (Bau-km) und der Einmündung in die ausgebaute ... und der Einmündung in die ausgebaute Altmühl und an den ausgebauten Strecken nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 steht dem Freistaat Bayern als selbständiges Recht zu. Fischereirechte ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Artikel 55 1. BMVBuSBBG Änderung des Zweiten Gesetzes über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße
...  Die §§ 1 und 6 des Zweiten Gesetzes über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße vom ...


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