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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.12.2011 aufgehoben

§ 6 - Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung (ObstProdBhV k.a.Abk.)

§ 6 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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