interne Verweise§ 22 LAP-gehDAAV Erste Zwischenprüfung (vom 01.01.2023) ... ersten Zwischenprüfung und die Festlegung ihrer Einzelheiten obliegen der Fachhochschule; die §§ 32 und 33 sind entsprechend anzuwenden. (4) Zur Bewertung der Aufsichtsarbeiten wird eine ...
§ 23 LAP-gehDAAV Zweite Zwischenprüfung (vom 01.01.2023) ... mindestens 15 und höchstens 25 Minuten geprüft werden. § 31 Abs. 2, 4 und 5 und die §§ 32 und 33 sind entsprechend anzuwenden. (4a) Die Hochschule kann mit Zustimmung des ...
§ 29 LAP-gehDAAV Schriftliche Prüfung (vom 01.01.2023) ... Anwärterinnen und Anwärter verspätet zu einer Aufsichtsarbeit und wird nicht nach § 32 verfahren, gilt die versäumte Zeit als ...
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