§ 7 - Stromsteuergesetz (StromStG)

Artikel 1 G. v. 24.03.1999 BGBl. I S. 378, 2000 I S. 147; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.04.1999; FNA: 612-30 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 7 Leistung von Strom in das Steuergebiet


§ 7 wird in 3 Vorschriften zitiert

1Bezieht ein Letztverbraucher Strom aus einem Gebiet außerhalb des Steuergebiets, entsteht die Steuer dadurch, daß der Strom durch den Letztverbraucher im Steuergebiet aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. 2Steuerschuldner ist der Letztverbraucher.

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Zitierungen von § 7 StromStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 StromStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 StromStG Steueranmeldung, Fälligkeit der Steuer (vom 01.01.2018)
... Der Steuerschuldner hat für Strom, für den die Steuer nach § 5 Abs. 1 oder § 7 entstanden ist, vorbehaltlich des Absatzes 9 eine Steuererklärung abzugeben und darin die ... der Ablesezeitraum endet. Die Sätze 1 bis 5 gelten für Steuerschuldner nach § 7 Satz 2 sinngemäß. (5) Scheidet ein Steuerschuldner während des ... 9 Absatz 8 nur für den Nichtberechtigten. (10) Für die nach § 5 oder § 7 entstehende Steuer kann das Hauptzollamt im Voraus Sicherheit verlangen, wenn Anzeichen für ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534; zuletzt geändert durch B. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1007
Artikel 2 EGEnergieStG Änderung des Stromsteuergesetzes
... in dem der Ablesezeitraum endet. Die Sätze 1 bis 5 gelten für Steuerschuldner nach § 7 Satz 2 und § 9 Abs. 5 sinngemäß." b) Absatz 9 wird wie folgt gefasst: ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 31 JStG 2009 Änderung des Stromsteuergesetzes
... Der Steuerschuldner hat für Strom, für den die Steuer nach § 5 Abs. 1 oder § 7 entstanden ist, vorbehaltlich des Absatzes 9 eine Steuererklärung abzugeben und darin die ...


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