§ 115 Vorführung vor den zuständigen Richter
(1) Wird der Beschuldigte auf Grund des Haftbefehls ergriffen, so ist er unverzüglich dem zuständigen Gericht vorzuführen.
(2) Das Gericht hat den Beschuldigten unverzüglich nach der Vorführung, spätestens am nächsten Tage, über den Gegenstand der Beschuldigung zu vernehmen.
(3) 1Bei der Vernehmung ist der Beschuldigte auf die ihn belastenden Umstände und sein Recht hinzuweisen, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. 2Ihm ist Gelegenheit zu geben, die Verdachts- und Haftgründe zu entkräften und die Tatsachen geltend zu machen, die zu seinen Gunsten sprechen.
(4)
1Wird die Haft aufrechterhalten, so ist der Beschuldigte über das Recht der Beschwerde und die anderen Rechtsbehelfe (§
117 Abs. 1, 2, §
118 Abs. 1, 2, §
119 Abs. 5, §
119a Abs. 1) zu belehren.
2§
304 Abs. 4 und 5 bleibt unberührt.
Frühere Fassungen von § 115 StPO
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interne Verweise§ 115a StPO Vorführung vor den Richter des nächsten Amtsgerichts (vom 25.07.2015) ... nächsten Tage, zu vernehmen. Bei der Vernehmung wird, soweit möglich, § 115 Abs. 3 angewandt. Ergibt sich bei der Vernehmung, dass der Haftbefehl aufgehoben, seine ... freigelassen, so ist er auf sein Verlangen dem zuständigen Gericht zur Vernehmung nach § 115 vorzuführen. Der Beschuldigte ist auf dieses Recht hinzuweisen und gemäß ... Der Beschuldigte ist auf dieses Recht hinzuweisen und gemäß § 115 Abs. 4 zu ...
§ 126a StPO Einstweilige Unterbringung (vom 01.01.2023) ... (2) Für die einstweilige Unterbringung gelten die §§ 114 bis 115a, 116 Abs. 3 und 4, §§ 117 bis 119a, 123, 125 und 126 entsprechend. ...
§ 128 StPO Vorführung bei vorläufiger Festnahme (vom 25.07.2015) ... vorzuführen. Der Richter vernimmt den Vorgeführten gemäß § 115 Abs. 3. (2) Hält der Richter die Festnahme nicht für gerechtfertigt ... erreichbar ist, von Amts wegen einen Haftbefehl oder einen Unterbringungsbefehl. § 115 Abs. 4 gilt ...
§ 140 StPO Notwendige Verteidigung (vom 13.12.2019) ... 3. das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann; 4. der Beschuldigte nach den §§ 115 , 115a, 128 Absatz 1 oder § 129 einem Gericht zur Entscheidung über Haft oder ...
Zitat in folgenden NormenJugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 1 UHaftRÄndG Änderung der Strafprozessordnung ... Staatsanwaltschaft Erkenntnisse mitzuteilen, bleiben unberührt." 3. § 115 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird das Wort „Richter" durch ... am nächsten Tage, zu vernehmen. Bei der Vernehmung wird, soweit möglich, § 115 Abs. 3 angewandt. Ergibt sich bei der Vernehmung, dass der Haftbefehl aufgehoben, seine Aufhebung ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
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