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Artikel 13a - Cannabisgesetz (CanG)

G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109; Geltung ab 01.04.2024, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 13a Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 13a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2024 StPO § 100a, § 100b, § 100j, § 104, § 112a, § 443

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 54) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 100a Absatz 2 Nummer 7 werden die folgenden Nummern 7a und 7b eingefügt:

„7a.
aus dem Konsumcannabisgesetz:

a)
Straftaten nach einer in § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,

b)
Straftaten nach § 34 Absatz 4,

7b.
aus dem Medizinal-Cannabisgesetz:

a)
Straftaten nach einer in § 25 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,

b)
Straftaten nach § 25 Absatz 5,".

2.
Nach § 100b Absatz 2 Nummer 5 werden die folgenden Nummern 5a und 5b eingefügt:

„5a.
aus dem Konsumcannabisgesetz:

Straftaten nach § 34 Absatz 4 Nummer 1, 3 oder Nummer 4,

5b.
aus dem Medizinal-Cannabisgesetz:

Straftaten nach § 25 Absatz 5 Nummer 1, 3 oder Nummer 4,".

3.
In § 100j Absatz 1 Satz 3 wird nach den Wörtern „oder Nummer 5," die Angabe „5a, 5b," eingefügt.

4.
In § 104 Absatz 2 werden nach dem Wort „Betäubungsmittel-" ein Komma und das Wort „Cannabis-" eingefügt.

5.
In § 112a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden nach dem Wort „Betäubungsmittelgesetzes" die Wörter „oder nach einer in § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Konsumcannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder nach § 34 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes oder nach einer in § 25 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Medizinal-Cannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder nach § 25 Absatz 5 des Medizinal-Cannabisgesetzes" eingefügt.

6.
§ 443 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 wird das Wort „oder" am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
Der Nummer 4 wird ein Komma angefügt.

c)
Nach Nummer 4 werden die folgenden Nummern 5 und 6 eingefügt:

„5.
einer in § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Konsumcannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder einer Straftat nach § 34 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes oder

6.
einer in § 25 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Medizinal-Cannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder einer Straftat nach § 25 Absatz 5 des Medizinal-Cannabisgesetzes".



 

Zitierungen von Artikel 13a CanG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13a CanG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CanG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14b CanG Einschränkung von Grundrechten
... Durch Artikel 13a Nummer 1 und 3 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) ... des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt. (2) Durch Artikel 13a Nummer 2 wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) ... der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt. (3) Durch Artikel 13a Nummer 4 wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) ...