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§ 116 - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 116 Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls



(1) 1Der Richter setzt den Vollzug eines Haftbefehls, der lediglich wegen Fluchtgefahr gerechtfertigt ist, aus, wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Erwartung hinreichend begründen, daß der Zweck der Untersuchungshaft auch durch sie erreicht werden kann. 2In Betracht kommen namentlich

1.
die Anweisung, sich zu bestimmten Zeiten bei dem Richter, der Strafverfolgungsbehörde oder einer von ihnen bestimmten Dienststelle zu melden,

2.
die Anweisung, den Wohn- oder Aufenthaltsort oder einen bestimmten Bereich nicht ohne Erlaubnis des Richters oder der Strafverfolgungsbehörde zu verlassen,

3.
die Anweisung, die Wohnung nur unter Aufsicht einer bestimmten Person zu verlassen,

4.
die Leistung einer angemessenen Sicherheit durch den Beschuldigten oder einen anderen.

(2) 1Der Richter kann auch den Vollzug eines Haftbefehls, der wegen Verdunkelungsgefahr gerechtfertigt ist, aussetzen, wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Erwartung hinreichend begründen, daß sie die Verdunkelungsgefahr erheblich vermindern werden. 2In Betracht kommt namentlich die Anweisung, mit Mitbeschuldigten, Zeugen oder Sachverständigen keine Verbindung aufzunehmen.

(3) Der Richter kann den Vollzug eines Haftbefehls, der nach § 112a erlassen worden ist, aussetzen, wenn die Erwartung hinreichend begründet ist, daß der Beschuldigte bestimmte Anweisungen befolgen und daß dadurch der Zweck der Haft erreicht wird.

(4) Der Richter ordnet in den Fällen der Absätze 1 bis 3 den Vollzug des Haftbefehls an, wenn

1.
der Beschuldigte den ihm auferlegten Pflichten oder Beschränkungen gröblich zuwiderhandelt,

2.
der Beschuldigte Anstalten zur Flucht trifft, auf ordnungsgemäße Ladung ohne genügende Entschuldigung ausbleibt oder sich auf andere Weise zeigt, daß das in ihn gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt war, oder

3.
neu hervorgetretene Umstände die Verhaftung erforderlich machen.





 

Frühere Fassungen von § 116 StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 116 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 116 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 112a StPO Haftgrund der Wiederholungsgefahr (vom 22.09.2021)
... 112 vorliegen und die Voraussetzungen für die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls nach § 116 Abs. 1, 2 nicht gegeben ...
§ 117 StPO Haftprüfung (vom 25.07.2015)
... gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 auszusetzen ist (Haftprüfung). (2) Neben dem Antrag auf Haftprüfung ...
§ 121 StPO Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (vom 25.07.2015)
... nach Ablauf der sechs Monate aufzuheben, wenn nicht der Vollzug des Haftbefehls nach § 116 ausgesetzt wird oder das Oberlandesgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft anordnet.  ...
§ 122 StPO Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht (vom 25.07.2015)
... werden. (5) Das Oberlandesgericht kann den Vollzug des Haftbefehls nach § 116 aussetzen. (6) Sind in derselben Sache mehrere Beschuldigte in Untersuchungshaft, so ...
§ 123 StPO Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen (vom 25.07.2015)
... Eine Maßnahme, die der Aussetzung des Haftvollzugs dient (§ 116 ), ist aufzuheben, wenn 1. der Haftbefehl aufgehoben wird oder  ...
§ 126 StPO Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen (vom 28.06.2019)
... und Maßnahmen, die sich auf die Untersuchungshaft, die Aussetzung ihres Vollzugs ( § 116 ), ihre Vollstreckung (§ 116b) sowie auf Anträge nach § 119a beziehen, das Gericht ... dringenden Fällen kann er auch den Haftbefehl aufheben oder den Vollzug aussetzen ( § 116 ), wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt; andernfalls ist unverzüglich die Entscheidung des ...
§ 126a StPO Einstweilige Unterbringung (vom 01.01.2023)
... (2) Für die einstweilige Unterbringung gelten die §§ 114 bis 115a, 116 Abs. 3 und 4 , §§ 117 bis 119a, 123, 125 und 126 entsprechend. Die §§ 121, 122 ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind
B. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 69
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
G. v. 08.03.1971 BGBl. I S. 157; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 30.09.2020 BGBl. I S. 2049
§ 2 StrEG Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen (vom 01.07.2017)
...  3. Maßnahmen des Richters, der den Vollzug des Haftbefehls aussetzt ( § 116 der Strafprozeßordnung ), 4. die Sicherstellung, die Beschlagnahme, der Vermögensarrest nach § 111e ...
§ 5 StrEG Ausschluß der Entschädigung (vom 01.07.2017)
... ordnungsgemäßen Ladung vor den Richter nicht Folge geleistet oder einer Anweisung nach § 116 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 3 der Strafprozeßordnung zuwidergehandelt ...

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
§ 25 IRG Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls
... Auslieferungshaft oder der Auslieferungshaft auch durch sie erreicht wird. (2) § 116 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, §§ 116a, 123 und 124 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 der ...

IStGH-Gesetz (IStGHG)
Artikel 1 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2144; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 16 IStGHG Haftentscheidungen, Aussetzung des Vollzuges des Überstellungshaftbefehls (Zu Artikel 59 Abs. 4 bis 6 des Römischen Statuts)
... Gerichtshof auf entsprechende Bitte über den Sachstand unterrichtet. (4) § 116 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, §§ 116a, 123 und 124 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 der ...
§ 55 IStGHG Vorübergehende Übernahme und Verbringung
... das Oberlandesgericht den Übernahmehaftbefehl aufheben oder dessen Vollzug aussetzen. § 116 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, §§ 116a, 123 und 124 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 der ...

Überstellungsausführungsgesetz (ÜAG)
G. v. 26.09.1991 BGBl. I S. 1954, 1992 I S. 1232, 1994 I S. 1425; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
§ 11 ÜAG (vom 01.08.2007)
... daß der Zweck der Festhaltung auch durch sie erreicht werden kann. (2) § 116 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4, §§ 116a, 123 und 124 der Strafprozeßordnung sowie § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 1 UHaftRÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... und Maßnahmen, die sich auf die Untersuchungshaft, die Aussetzung ihres Vollzugs (§ 116 ), ihre Vollstreckung (§ 116b) sowie auf Anträge nach § 119a beziehen, das Gericht ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... § 115a Vorführung vor den Richter des nächsten Amtsgerichts § 116 Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls § 116a Aussetzung gegen Sicherheitsleistung ...