Siebentes Buch - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
|
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
Erster Abschnitt Strafvollstreckung
§ 449 Vollstreckbarkeit
§ 450 Anrechnung von Untersuchungshaft und Führerscheinentziehung
§ 450a Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung
§ 451 Vollstreckungsbehörde
§ 452 Begnadigungsrecht
§ 453 Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt
§ 453a Belehrung bei Strafaussetzung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt
§ 453b Bewährungsüberwachung
§ 453c Vorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung
§ 454 Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung
§ 454a Beginn der Bewährungszeit; Aufhebung der Aussetzung des Strafrestes
§ 454b Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen; Unterbrechung
§ 455 Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit
§ 455a Strafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation
§ 456 Vorübergehender Aufschub
§ 456a Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung
§ 456b (weggefallen)
§ 456c Aufschub und Aussetzung des Berufsverbotes
§ 457 Ermittlungshandlungen; Vorführungsbefehl, Vollstreckungshaftbefehl
§ 458 Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung
§ 459 Vollstreckung der Geldstrafe; Anwendung des Justizbeitreibungsgesetzes
§ 459a Bewilligung von Zahlungserleichterungen
§ 459b Anrechnung von Teilbeträgen
§ 459c Beitreibung der Geldstrafe
§ 459d Unterbleiben der Vollstreckung einer Geldstrafe
§ 459e Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
§ 459f Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe
§ 459g Vollstreckung von Nebenfolgen
§ 459h Entschädigung
§ 459i Mitteilungen
§ 459j Verfahren bei Rückübertragung und Herausgabe
§ 459k Verfahren bei Auskehrung des Verwertungserlöses
§ 459l Ansprüche des Betroffenen
§ 459m Entschädigung in sonstigen Fällen
§ 459n Zahlungen auf Wertersatzeinziehung
§ 459o Einwendungen gegen vollstreckungsrechtliche Entscheidungen
§ 460 Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
§ 461 Anrechnung des Aufenthalts in einem Krankenhaus
§ 462 Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde
§ 462a Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts
§ 463 Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 463a Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsstellen
§ 463b Beschlagnahme von Führerscheinen
§ 463c Öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung
§ 463d Gerichtshilfe
§ 463e Mündliche Anhörung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Zweiter Abschnitt Kosten des Verfahrens
§ 464 Kosten- und Auslagenentscheidung; sofortige Beschwerde
§ 464a Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen
§ 464b Kostenfestsetzung
§ 464c Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten
§ 464d Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen
§ 465 Kostentragungspflicht des Verurteilten
§ 466 Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuldner
§ 467 Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung
§ 467a Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme
§ 468 Kosten bei Straffreierklärung
§ 469 Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige
§ 470 Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags
§ 471 Kosten bei Privatklage
§ 472 Notwendige Auslagen des Nebenklägers
§ 472a Kosten und notwendige Auslagen bei Adhäsionsverfahren
§ 472b Kosten und notwendige Auslagen bei Nebenbeteiligung
§ 473 Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel; Kosten der Wiedereinsetzung
§ 473a Kosten und notwendige Auslagen bei gesonderter Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ermittlungsmaßnahme


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed