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Zitierungen von § 373b StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 373b StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
... Abschnitt wird folgende Angabe vorangestellt: „Erster Abschnitt Definition § 373b Begriff des Verletzten". g) Die bisherigen Angaben zum Fünften Buch Erster ... Erster Abschnitt vorangestellt: „Erster Abschnitt Definition § 373b Begriff des Verletzten (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verletzte diejenigen, die ...