interne Verweise§ 140 StPO Notwendige Verteidigung (vom 13.12.2019) ... von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen ist; 9. dem Verletzten nach den §§ 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist; 10. bei einer ...
§ 397b StPO Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung (vom 13.12.2019) ... bestellt oder beigeordnet worden ist, so stellt das Gericht fest, ob die Voraussetzungen nach § 397a Absatz 3 Satz 2 in Bezug auf den nicht als Beistand bestellten oder nicht beigeordneten Rechtsanwalt vorgelegen ...
§ 406g StPO Psychosoziale Prozessbegleitung (vom 13.12.2019) ... (BGBl. I S. 2525, 2529) in der jeweils geltenden Fassung. (3) Unter den in § 397a Absatz 1 Nummer 4 und 5 bezeichneten Voraussetzungen ist dem Verletzten auf seinen Antrag ein psychosozialer ... auf seinen Antrag ein psychosozialer Prozessbegleiter beizuordnen. Unter den in § 397a Absatz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Voraussetzungen kann dem Verletzten auf seinen Antrag ein psychosozialer ...
§ 406h StPO Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten (vom 13.12.2019) ... zurückgewiesen werden. § 241a gilt entsprechend. (3) § 397a gilt entsprechend für 1. die Bestellung eines Rechtsanwalts und 2. die ... dessen, der zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt ist, kann in den Fällen des § 397a Abs. 2 einstweilen ein Rechtsanwalt als Beistand bestellt werden, wenn 1. dies aus besonderen ...
Zitat in folgenden NormenGesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
G. v. 30.01.1877 RGBl. S. 244; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Zitate in Änderungsvorschriften2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 2. ORRG Änderung der Strafprozessordnung ... seine Wahl dem Gericht angezeigt oder er als Beistand bestellt wurde." 27. § 397a wird wie folgt gefasst: „§ 397a (1) Dem Nebenkläger ist ... bestellt wurde." 27. § 397a wird wie folgt gefasst: „§ 397a (1) Dem Nebenkläger ist auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu ... des Rechtsanwalts den Untersuchungszweck gefährden könnte. (3) § 397a gilt entsprechend für 1. die Bestellung eines Rechtsanwalts und 2. ... der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage anschließen und dabei nach § 397a beantragen können, dass ihnen ein anwaltlicher Beistand bestellt oder für dessen ...
3. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2525
Artikel 1 3. ORRG Änderung der Strafprozessordnung ... zur Ausübung seiner strafprozessualen Rechte erforderlich ist." 10. In § 397a Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „176a," gestrichen. 11. § 406d wird ... 2015 (BGBl. I S. 2525, 2529) in der jeweils geltenden Fassung. (3) Unter den in § 397a Absatz 1 Nummer 4 und 5 bezeichneten Voraussetzungen ist dem Verletzten auf seinen Antrag ein ... Verletzten auf seinen Antrag ein psychosozialer Prozessbegleiter beizuordnen. Unter den in § 397a Absatz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Voraussetzungen kann dem Verletzten auf seinen Antrag ein ... öffentlichen Klage mit der Nebenklage anschließen und dabei a) nach § 397a beantragen, dass ihnen ein anwaltlicher Beistand bestellt oder für dessen Hinzuziehung ...
47. Strafrechtsänderungsgesetz (47. StrÄndG)
G. v. 24.09.2013 BGBl. I S. 3671, 2014 I 12
Berichtigung des 47. Strafrechtsänderungsgesetzes
B. v. 30.12.2013 BGBl. 2014 I S. 12
Berichtigung 47. StrÄndGBer ... berichtigen: Artikel 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. In § 397a Absatz 1 Nummer 3 und 5 wird jeweils nach der Angabe „226," die Angabe ...
Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2460
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
G. v. 31.08.2013 BGBl. I S. 3533, 2016 BGBl. I S. 121
Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.06.2011 BGBl. I S. 1266
Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2121; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982
Artikel 1 StraVMoG Änderung der Strafprozessordnung ... 29 Verfahren nach Ablehnung eines Richters". b) Nach der Angabe zu § 397a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 397b Gemeinschaftliche ... werden konnte, obwohl ein Antrag nach § 222a Absatz 2 gestellt wurde;". 18. § 397a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „179," ... Vergehens nach § 177 Absatz 6 des Strafgesetzbuches" eingefügt. 19. Nach § 397a wird folgender § 397b eingefügt: „§ 397b Gemeinschaftliche ... bestellt oder beigeordnet worden ist, so stellt das Gericht fest, ob die Voraussetzungen nach § 397a Absatz 3 Satz 2 in Bezug auf den nicht als Beistand bestellten oder nicht beigeordneten Rechtsanwalt vorgelegen ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1805
Artikel 1 StORMG Änderung der Strafprozessordnung ... Folgende Nummer 9 wird angefügt: „9. dem Verletzten nach den §§ 397a und 406g Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist." b) In Absatz 2 ... das Komma und die Wörter „namentlich, weil dem Verletzten nach den §§ 397a und 406g Abs. 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist" gestrichen. 4. ... Zeugen oder Verletzten Rücksicht genommen werden." 10. § 397a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2226
Artikel 4 MenHBVG Folgeänderungen ... wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist." 5. In § 397a Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „232 und 233" durch die Wörter „232 bis ...
Neunundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
G. v. 09.10.2020 BGBl. I S. 2075
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