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§ 397a - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 397a Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe



(1) Dem Nebenkläger ist auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen, wenn er

1.
durch ein Verbrechen nach den §§ 177, 232 bis 232b und 233a des Strafgesetzbuches oder durch einen besonders schweren Fall eines Vergehens nach § 177 Absatz 6 des Strafgesetzbuches verletzt ist,

1a.
durch eine Straftat nach § 184j des Strafgesetzbuches verletzt ist und der Begehung dieser Straftat ein Verbrechen nach § 177 des Strafgesetzbuches oder ein besonders schwerer Fall eines Vergehens nach § 177 Absatz 6 des Strafgesetzbuches zugrunde liegt,

2.
durch eine versuchte rechtswidrige Tat nach den §§ 211 und 212 des Strafgesetzbuches verletzt oder Angehöriger eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten im Sinne des § 395 Absatz 2 Nummer 1 ist,

3.
durch ein Verbrechen nach den §§ 226, 226a, 234 bis 235, 238 bis 239b, 249, 250, 252, 255 und 316a des Strafgesetzbuches verletzt ist, das bei ihm zu schweren körperlichen oder seelischen Schäden geführt hat oder voraussichtlich führen wird,

4.
durch eine rechtswidrige Tat nach den §§ 174 bis 182, 184i bis 184k und 225 des Strafgesetzbuchs verletzt ist und er zur Zeit der Tat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte oder seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder

5.
durch eine rechtswidrige Tat nach den §§ 221, 226, 226a, 232 bis 235, 237, 238 Absatz 2 und 3, §§ 239a, 239b, 240 Absatz 4, §§ 249, 250, 252, 255 und 316a des Strafgesetzbuches verletzt ist und er bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann.

(2) 1Liegen die Voraussetzungen für eine Bestellung nach Absatz 1 nicht vor, so ist dem Nebenkläger für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Antrag Prozesskostenhilfe nach denselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu bewilligen, wenn er seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist. 2§ 114 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz sowie Absatz 2 und § 121 Absatz 1 bis 3 der Zivilprozessordnung sind nicht anzuwenden.

(3) 1Anträge nach den Absätzen 1 und 2 können schon vor der Erklärung des Anschlusses gestellt werden. 2Über die Bestellung des Rechtsanwalts, für die § 142 Absatz 5 Satz 1 und 3 entsprechend gilt, und die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entscheidet der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts.





 

Frühere Fassungen von § 397a StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 2 Neunundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
vom 09.10.2020 BGBl. I S. 2075
aktuell vorher 13.12.2019Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
vom 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
aktuell vorher 13.12.2019Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
vom 10.12.2019 BGBl. I S. 2121
aktuell vorher 10.11.2016Artikel 2 Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
vom 04.11.2016 BGBl. I S. 2460
aktuell vorher 15.10.2016Artikel 4 Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch
vom 11.10.2016 BGBl. I S. 2226
aktuell vorher 31.12.2015Artikel 1 3. Opferrechtsreformgesetz
vom 21.12.2015 BGBl. I S. 2525
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332
aktuell vorher 28.09.2013 (08.01.2014)Berichtigung des 47. Strafrechtsänderungsgesetzes
vom 30.12.2013 BGBl. 2014 I S. 12
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 8 Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
vom 31.08.2013 BGBl. I S. 3533
aktuell vorher 28.09.2013Artikel 2 47. Strafrechtsänderungsgesetz (47. StrÄndG)
vom 24.09.2013 BGBl. I S. 3671
aktuell vorher 01.09.2013Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
vom 26.06.2013 BGBl. I S. 1805
aktuell vorher 01.07.2011Artikel 5 Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
vom 23.06.2011 BGBl. I S. 1266
aktuell vorher 01.10.2009Artikel 1 2. Opferrechtsreformgesetz
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
aktuellvor 01.10.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 397a StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 397a StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 140 StPO Notwendige Verteidigung (vom 13.12.2019)
... von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen ist; 9. dem Verletzten nach den §§ 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist; 10. bei einer ...
§ 397b StPO Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung (vom 13.12.2019)
... bestellt oder beigeordnet worden ist, so stellt das Gericht fest, ob die Voraussetzungen nach § 397a Absatz 3 Satz 2 in Bezug auf den nicht als Beistand bestellten oder nicht beigeordneten Rechtsanwalt vorgelegen ...
§ 406g StPO Psychosoziale Prozessbegleitung (vom 13.12.2019)
... (BGBl. I S. 2525, 2529) in der jeweils geltenden Fassung. (3) Unter den in § 397a Absatz 1 Nummer 4 und 5 bezeichneten Voraussetzungen ist dem Verletzten auf seinen Antrag ein psychosozialer ... auf seinen Antrag ein psychosozialer Prozessbegleiter beizuordnen. Unter den in § 397a Absatz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Voraussetzungen kann dem Verletzten auf seinen Antrag ein psychosozialer ...
§ 406h StPO Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten (vom 13.12.2019)
... zurückgewiesen werden. § 241a gilt entsprechend. (3) § 397a gilt entsprechend für 1. die Bestellung eines Rechtsanwalts und 2. die ... dessen, der zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt ist, kann in den Fällen des § 397a Abs. 2 einstweilen ein Rechtsanwalt als Beistand bestellt werden, wenn 1. dies aus besonderen ...
§ 406i StPO Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren (vom 31.12.2015)
... öffentlichen Klage mit der Nebenklage anschließen und dabei a) nach § 397a beantragen, dass ihnen ein anwaltlicher Beistand bestellt oder für dessen Hinzuziehung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
G. v. 30.01.1877 RGBl. S. 244; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 40 EGZPO Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (vom 01.01.2014)
... § 4b der Insolvenzordnung, § 11a des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 397a der Strafprozessordnung, § 77 Absatz 1 Satz 2 und § 168 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes ...

Jugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 80 JGG Privatklage und Nebenklage (vom 13.12.2019)
... Übrigen gelten § 395 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 und 5 und §§ 396 bis 402 der Strafprozessordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 23 2. JustizModG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... verletzt worden ist. Im Übrigen gelten § 395 Abs. 2 Nr. 1 und §§ 396 bis 402 der Strafprozessordnung entsprechend." 5. § 109 wird wie folgt ...

2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 2. ORRG Änderung der Strafprozessordnung
... seine Wahl dem Gericht angezeigt oder er als Beistand bestellt wurde." 27. § 397a wird wie folgt gefasst: „§ 397a (1) Dem Nebenkläger ist ... bestellt wurde." 27. § 397a wird wie folgt gefasst: „§ 397a (1) Dem Nebenkläger ist auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu ... des Rechtsanwalts den Untersuchungszweck gefährden könnte. (3) § 397a gilt entsprechend für 1. die Bestellung eines Rechtsanwalts und 2. ... der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage anschließen und dabei nach § 397a beantragen können, dass ihnen ein anwaltlicher Beistand bestellt oder für dessen ...

3. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2525
Artikel 1 3. ORRG Änderung der Strafprozessordnung
... zur Ausübung seiner strafprozessualen Rechte erforderlich ist." 10. In § 397a Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „176a," gestrichen. 11. § 406d wird ... 2015 (BGBl. I S. 2525, 2529) in der jeweils geltenden Fassung. (3) Unter den in § 397a Absatz 1 Nummer 4 und 5 bezeichneten Voraussetzungen ist dem Verletzten auf seinen Antrag ein ... Verletzten auf seinen Antrag ein psychosozialer Prozessbegleiter beizuordnen. Unter den in § 397a Absatz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Voraussetzungen kann dem Verletzten auf seinen Antrag ein ... öffentlichen Klage mit der Nebenklage anschließen und dabei a) nach § 397a beantragen, dass ihnen ein anwaltlicher Beistand bestellt oder für dessen Hinzuziehung ...

47. Strafrechtsänderungsgesetz (47. StrÄndG)
G. v. 24.09.2013 BGBl. I S. 3671, 2014 I 12
Artikel 2 47. StrÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 28.09.2013)
... die Angabe „226" durch die Angabe „226a" ersetzt. 2. In § 397a Absatz 1 Nummer 3 und 5 wird jeweils nach der Angabe „226," die Angabe ...

Berichtigung des 47. Strafrechtsänderungsgesetzes
B. v. 30.12.2013 BGBl. 2014 I S. 12
Berichtigung 47. StrÄndGBer
... berichtigen: Artikel 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. In § 397a Absatz 1 Nummer 3 und 5 wird jeweils nach der Angabe „226," die Angabe ...

Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2460
Artikel 2 50. StrÄndG Folgeänderungen
... „182" durch die Angabe „182, 184i und 184j" ersetzt. 8. § 397a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a ...

Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
G. v. 31.08.2013 BGBl. I S. 3533, 2016 BGBl. I S. 121
Artikel 5 PKHuBerHÄndG Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
... § 4b der Insolvenzordnung, § 11a des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 397a der Strafprozessordnung, § 77 Absatz 1 Satz 2 und § 168 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes ...
Artikel 8 PKHuBerHÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... § 397a Absatz 2 Satz 2 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. ...

Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.06.2011 BGBl. I S. 1266
Artikel 5 ZwHeiratBekG Änderung der Strafprozessordnung
... § 397a Absatz 1 Nummer 4 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 ...

Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2121; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982
Artikel 1 StraVMoG Änderung der Strafprozessordnung
... 29 Verfahren nach Ablehnung eines Richters". b) Nach der Angabe zu § 397a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 397b Gemeinschaftliche ... werden konnte, obwohl ein Antrag nach § 222a Absatz 2 gestellt wurde;". 18. § 397a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „179," ... Vergehens nach § 177 Absatz 6 des Strafgesetzbuches" eingefügt. 19. Nach § 397a wird folgender § 397b eingefügt: „§ 397b Gemeinschaftliche ... bestellt oder beigeordnet worden ist, so stellt das Gericht fest, ob die Voraussetzungen nach § 397a Absatz 3 Satz 2 in Bezug auf den nicht als Beistand bestellten oder nicht beigeordneten Rechtsanwalt vorgelegen ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 1 PVNeuRG Änderung der Strafprozessordnung
... eines Pflichtverteidigers oder deren Aufhebung" eingefügt. 13. In § 397a Absatz 3 Satz 2 und § 406g Absatz 3 Satz 4 wird jeweils die Angabe „§ 142 Absatz 1" durch die ...

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1805
Artikel 1 StORMG Änderung der Strafprozessordnung
... Folgende Nummer 9 wird angefügt: „9. dem Verletzten nach den §§ 397a und 406g Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist." b) In Absatz 2 ... das Komma und die Wörter „namentlich, weil dem Verletzten nach den §§ 397a und 406g Abs. 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist" gestrichen. 4. ... Zeugen oder Verletzten Rücksicht genommen werden." 10. § 397a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... die Befugnis zum Anschluss § 397 Verfahrensrechte des Nebenklägers § 397a Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe § 398 Fortgang des Verfahrens bei ...

Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2226
Artikel 4 MenHBVG Folgeänderungen
... wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist." 5. In § 397a Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „232 und 233" durch die Wörter „232 bis ...

Neunundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
G. v. 09.10.2020 BGBl. I S. 2075
Artikel 2 59. StrÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... „184i und 184j" durch die Angabe „184i bis 184k" ersetzt. 4. In § 397a Absatz 1 Nummer 4 wird die Angabe „184i, 184j" durch die Angabe „184i bis 184k" ...