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§ 42 - Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 454-1 Recht der Ordnungswidrigkeiten
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§ 42 Übernahme durch die Staatsanwaltschaft



(1) 1Die Staatsanwaltschaft kann bis zum Erlaß des Bußgeldbescheides die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit übernehmen, wenn sie eine Straftat verfolgt, die mit der Ordnungswidrigkeit zusammenhängt. 2Zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit besteht ein Zusammenhang, wenn jemand sowohl einer Straftat als auch einer Ordnungswidrigkeit oder wenn hinsichtlich derselben Tat eine Person einer Straftat und eine andere einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt wird.

(2) Die Staatsanwaltschaft soll die Verfolgung nur übernehmen, wenn dies zur Beschleunigung des Verfahrens oder wegen des Sachzusammenhangs oder aus anderen Gründen für die Ermittlungen oder die Entscheidung sachdienlich erscheint.



 

Zitierungen von § 42 OWiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 OWiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OWiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 OWiG Abgabe an die Verwaltungsbehörde
... 40 das Verfahren nur wegen der Straftat ein oder übernimmt sie in den Fällen des § 42 die Verfolgung nicht, sind aber Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß die Tat als ...
§ 53 OWiG Aufgaben der Polizei
... sie unverzüglich der Verwaltungsbehörde, in den Fällen des Zusammenhangs ( § 42 ) der Staatsanwaltschaft. (2) Die Beamten des Polizeidienstes, die zu ...
§ 63 OWiG Beteiligung der Verwaltungsbehörde
... Hat die Staatsanwaltschaft die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit übernommen ( § 42 ), so haben die mit der Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten betrauten Angehörigen der sonst ... (3) Erwägt die Staatsanwaltschaft in den Fällen des § 40 oder § 42 , das Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeit einzustellen, so hat sie die sonst zuständige ...
§ 64 OWiG Erstreckung der öffentlichen Klage auf die Ordnungswidrigkeit
... die Staatsanwaltschaft in den Fällen des § 42 wegen der Straftat die öffentliche Klage, so erstreckt sie diese auf die Ordnungswidrigkeit, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 410 AO Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren
... eine Steuerstraftat, die mit einer Steuerordnungswidrigkeit zusammenhängt (§ 42 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten), so kann sie in den Fällen des ...