§ 1a - Altölverordnung (AltölV)

neugefasst durch B. v. 16.04.2002 BGBl. I S. 1368; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.10.2020 BGBl. I S. 2091
Geltung ab 01.11.1987; FNA: 2129-17 Umweltschutz
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§ 1a Definitionen


§ 1a hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) Altöle im Sinne dieser Verordnung sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen.

(2) Aufbereitung ist jedes Verfahren, bei dem Basisöle durch Raffinationsverfahren aus Altölen erzeugt werden und bei denen insbesondere die Abtrennung der Schadstoffe, der Oxidationsprodukte und der Zusätze in diesen Ölen erfolgt.

(3) Basisöle sind unlegierte Grundöle zur Herstellung der folgenden nach Sortengruppen spezifizierten Erzeugnisse:

Sortengruppe 01 Motorenöle

Sortengruppe 02 Getriebeöle

Sortengruppe 03 Hydrauliköle

Sortengruppe 04 Turbinenöle

Sortengruppe 05 Elektroisolieröle

Sortengruppe 06 Kompressorenöle

Sortengruppe 07 Maschinenöle

Sortengruppe 08 Andere Industrieöle, nicht für Schmierzwecke

Sortengruppe 09 Prozessöle

Sortengruppe 10 Metallbearbeitungsöle

Sortengruppe 11 Schmierfette.

(4) PCB im Sinne dieser Verordnung sind die in § 1 Absatz 2 Nummer 1 der PCB/PCT-Abfallverordnung bezeichneten Stoffe.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung V. v. 5. Oktober 2020 BGBl. I S. 2091 m.W.v. 15. Oktober 2020

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Frühere Fassungen von § 1a AltölV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.10.2020Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung
vom 05.10.2020 BGBl. I S. 2091

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1a AltölV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a AltölV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltölV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 AltölV Getrennte Entsorgung, Vermischungsverbote (vom 15.10.2020)
... Es ist verboten, Altöle im Sinne des § 1a Absatz 1 mit anderen Abfällen zu vermischen. (2) Öle auf der Basis von PCB, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
Artikel 3 V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 1021, 1044, 3754; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 43
§ 8 17. BImSchV Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen (vom 16.02.2024)
... die bei der Pyrolyse oder Vergasung von Abfällen entstehen, oder Altöle im Sinne von § 1a Absatz 1 der Altölverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2002 (BGBl. I S. 1368), die zuletzt durch Artikel ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung
V. v. 05.10.2020 BGBl. I S. 2091
Artikel 1 AltölERÄndV Änderung der Altölverordnung
... und die Angabe „Nr." durch das Wort „Nummer" ersetzt. 2. In § 1a Absatz 4 wird die Angabe „Abs." durch das Wort „Absatz" und die Angabe ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 14.08.2003 BGBl. I S. 1633; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 2 V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 1021
§ 5 17. BImSchV Anforderungen an Verbrennungsanlagen (vom 31.01.2009)
... bei der Pyrolyse oder Vergasung von Abfällen entstehen oder Altöle im Sinne von § 1a Abs. 1 der Altölverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2002 (BGBl. I S. ...


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