Änderung § 1 AltölV vom 01.06.2012

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 5 AltölERÄndV am 1. Juni 2012 und Änderungshistorie der AltölV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 1 AltölV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2012 geltenden Fassung
§ 1 AltölV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.10.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.10.2020 BGBl. I S. 2091
(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Anwendungsbereich


(1) Diese Verordnung gilt für

1. die stoffliche Verwertung,

2. die energetische Verwertung und

3. die Beseitigung

von Altöl.

(2) Diese Verordnung gilt für

(Text alte Fassung)

1. Erzeuger, Besitzer, Einsammler und Beförderer von Altöl,

2. Betreiber von Altölentsorgungsanlagen,

3. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, soweit sie Altöl entsorgen, und

4. Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, denen nach § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Pflichten zur Entsorgung von Altöl übertragen worden sind.

(3) Diese Verordnung gilt nicht für PCB/PCT-haltiges Altöl, das zugleich PCB nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach den Vorschriften dieser Verordnung zu beseitigen ist.

(Text neue Fassung)

1. Erzeuger, Besitzer, Sammler und Beförderer von Altöl,

2. Betreiber von Altölentsorgungsanlagen und

3. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

(3) Diese Verordnung gilt nicht für PCB/PCT-haltiges Altöl, das zugleich PCB nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach den Vorschriften dieser Verordnung zu beseitigen ist.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed