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§ 8 - Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiVermNV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 18.01.1995 BGBl. I S. 46; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428
Geltung ab 31.12.1977; FNA: 7849-2-4-1 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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Geltung ab 31.12.1977; FNA: 7849-2-4-1 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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§ 8 Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Handelsklassengesetzes und nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 in Verbindung mit § 1b Absatz 2 Nummer 3 oder nach § 7 Absatz 3 Nummer 5 dieser Verordnung ist die Bundesanstalt Verwaltungsbehörde im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit sie nach § 6 Absatz 1 für die Überwachung zuständig ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier V. v. 25. Juli 2011 BGBl. I S. 1685 m.W.v. 5. August 2011
Frühere Fassungen von § 8 Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 05.08.2011 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier vom 25.07.2011 BGBl. I S. 1685 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 EiVermNV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EiVermNV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
V. v. 25.07.2011 BGBl. I S. 1685
Artikel 1 EiVermNVÄndV Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
... Anzeige nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht." 7. § 8 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „nach § 7 Abs. 1 Nr. 5" ...
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