interne Verweise§ 11 NamÄndG (vom 18.03.2021) ... §§ 1 bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen ...
§ 13a NamÄndG (vom 18.03.2021) ... die zuständigen Behörden abweichend von § 5 Abs. 1 Satz 1, den §§ 8 und 9 zu bestimmen. Sie können diese Ermächtigung auf oberste Landesbehörden ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 322
Artikel 1 NamÄndG-ÄndG Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen ... einer Entscheidung über diese Vorfrage auf den Rechtsweg verweisen." 6. In § 9 Satz 1 wird das Wort „untere" durch die Wörter „nach Landesrecht ... wird wie folgt gefasst: „§ 11 Die §§ 1 bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen Anwendung." 9. § 13 wird ... § 13 wird aufgehoben. 10. In § 13a wird die Angabe „§§ 6, 8, 9 und 11" durch die Wörter „den §§ 8 und 9" ...
Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
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